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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1200739
09.06.2021|Projekt-ID 221915|Meldungsnummer 1200739|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 09.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Justiz EJPD
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffungen@bj.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Infostar NG - Personenstandsregister New Generation

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [11] Unternehmensberatung und zugehörige Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79411000 - Allgemeine Managementberatung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: K-at-R Consulting Riecicky, Greyerzstrasse 20,  3013  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 742'440.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Deutsch:
Den Zuschlag erhält die Firma K-at-R Consulting Riecicky, da Aufgrund des mit den Kantonen vereinbarten Liefertermins (31. Juli 2023) für das modernisierte Personstandsregister Infostar NG, des engen Umsetzungsplans sowie der angespannten Ressourcensituation, nur ein dem Projektteam bereits bekannter und bewehrter Dienstleister die Voraussetzungen für dieses Mandat erfüllt.

Französisch:
Le marché a été adjugé à l'entreprise à K-at-R Consulting Riecicky car, en raison de la date de livraison convenue avec les cantons (31 juillet 2023) pour le registre d'état civil modernisé Infostar NG, du calendrier de mise en œuvre serré et des ressources limitées, seul un prestataire de service déjà connu de l'équipe du projet et éprouvé répondait aux exigences de ce mandat.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.06.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.