Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.06.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Limmattalbahn AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Limmattalbahn AG,
zu Hdn. von
Fabienne Chappuis, Neumattstrasse 24,
8953
Dietikon,
Schweiz,
Telefon:
044 575 10 90,
E-Mail:
kontakt@limmattalbahn.ch,
URL
www.limmattalbahn.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Limmattalbahn, Tiefbauunternehmer Fruchfolgeflächenkompensation
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Inhalt der Ausschreibung sind die Kulturerde- und Tiefbauarbeiten für die FFF-Kompensation in Maschwanden. Die Ausschreibung umfasst den Auflad und den Transport des im Bauperimeter der Limmattalbahn zwischengelagerten Ober- und Unterbodenmaterials. Auf den Landwirtschaftsflächen der geplanten FFF-Kompensation in Maschwanden wird das Bodenmaterial rekultiviert und gemäss Projektierung ergänzende Entwässerungsmassnahmen erstellt. Ebenfalls werden vereinzelte Flurwege ertüchtigt und erhöht.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Lötscher Tiefbau AG, Spahau,
6014
Luzern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 773'728.85 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Zuschlagsempfängerin hat in Würdigung aller Kriterien der Ausschreibung das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 22.03.2021
Meldungsnummer
1182725
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.06.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 9
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Publikation ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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