Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 11.06.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Monbijoustrasse 74,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
Projekt (20215) 609 Logistikdienstleistungen für Nacht- und Tagesbelieferungen, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 28.06.2021
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 21.07.2021 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 27.07.2021, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (20215) 609 Logistikdienstleistungen für Nacht- und Tagesbelieferungen
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (20215) 609
2.4 Aufteilung in Lose?-
Ja
Angebote sind möglich für:
alle Lose
CPV: | 60000000 - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), | | 60161000 - Paketbeförderung, | | 64121200 - Paketzustellung |
Kurze Beschreibung: Overnight-Belieferung Bemerkungen: Für dieses Los wird für die nächsten 4 Jahre ein Anbieter gesucht, der über Nacht Standorte schweizweit beliefert. Aktuell müssen rund 20 Fahrzeuge über Nacht beliefert werden und Retouren aus den Fahrzeugen heraus am anderen Tag sicherstellen (Zug um Zug). Es ist möglich, dass in Ausnahmefällen auch grössere Materialverschiebungen (Paletten) über Nacht vorzunehmen sind.
Die Fahrzeug-Belieferung dient der Bestückung der Hardware-Lager der BIT-Supporter. Für die Tagesaufträge (Neueintritte und Incidents) wird die fertig kommissionierte Hardware in BIT-eigenen Transportboxen zur Abholung an der Warenschleuse bereitgestellt und über Nacht, durch den Zuschlagsempfänger direkt bis spätestens 07:30 Uhr in das Fahrzeug des jeweiligen Supporters geliefert. Ca. 10% aller Sendungen werden in Originalverpackungen versendet (hauptsächlich Monitore und grosse Telefongeräte, zukünftig vereinzelt Drucker). Die restlichen Sendungen werden in wiederverwendbaren Transportboxen vorgenommen, die vom BIT zur Verfügung gestellt werden. Vereinzelt kann es sein, dass Paletten über Nacht verschoben werden müssen, um Standorte auszurüsten.
Es ist möglich, dass sich die Anzahl Standorte im Laufe der Vertragslaufzeit vervielfachen und dass nicht nur Fahrzeuge, sondern auch unbemannte Räume beliefert werden müssen. Der Anbieter sollte deshalb aufgrund seines Leistungserbringungspotentials fähig sein, schweizweit verteilt entsprechende Standorte bedienen zu können. In der gleichen Skalierbarkeit ist auch die Menge zu betrachten (siehe auch Kapitel 3.3.5 Mengengerüste). Aktuell schätzen wir mit einer Vorlaufzeit von 3-6 Monaten für grössere Volumenänderungen. Mengengerüst: Aktuell werden durchschnittlich zwischen 40 und 50 Liefergüter in der Vorwärts- und zwischen 20 und 30 Liefergüter in der Rückwärtslogistik pro Tag verschoben (bei 260 Tagen). Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 48 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein Optionen: Ja Beschreibung der Optionen: Laufzeit aufgeteilt in Grundauftrag (36 Monate) und Option (12 Monate).
Option 1: Systemanbindung Da das BIT im Moment der Zuschlagserteilung noch keine bidirektionale Schnittstelle haben wird, um einen automatischen Datenaustausch der Transportaufträge zu gewährleisten, ist vorgesehen, diese Schnittstelle als Option 1 im Rahmen der Vertragslaufzeit umzusetzen. Es wird eine automatisierte Systemanbindung für Auftragserfassung und -tracking zwischen BIT und Zuschlagsempfänger benötigt, die einerseits eine automatisierte Transportauftrag-Erfassung ermöglicht wie auch andererseits die Überwachung dieser Aufträge (Erfassung, Quittierung, Auslieferung, Status etc.) automatisiert gewährleistet. Die Nachverfolgung der Transportaufträge (Tracking) muss durch eine automatisierte Schnittstelle sichergestellt werden, damit die Sendungen lückenlos überwacht werden können. Die Aufwände für die Erstellung einer automatisierten Schnittstelle werden von beiden Parteien auf ihrer Seite selbst getragen. Diese Option führt entsprechend zu keiner Aufwandsvergütung.
Option 2: Laufzeitverlängerung Die definierten Grundleistungen können um 1 Jahr verlängert werden. Die Option 2 muss kundenseitig beim Zuschlagsempfänger bestellt werden mittels Vertragsergänzung. Wird die Option 2 nicht bestellt, endet die Vertragslaufzeit gemäss dem Einzelvertrag. Zuschlagskriterien: - ZK-1.1 Erfahrung des Anbieters
Gewichtung 17.5%
- ZK-1.2 Schnittstellenfähigkeit
Gewichtung 7.5%
- ZK-1.3 Klimaschutz CO2
Gewichtung 6%
- ZK-1.4 Nachhaltigkeit
Gewichtung 6%
- ZK-1.5 Synergie-Effekt
Gewichtung 4.5%
- ZK-1.6 Zusätzliche Kapazität
Gewichtung 4.5%
- ZK-1.7 Konzept zur Verminderung von Lärmemmissionen
Gewichtung 4%
- ZK-1.8 Transportpauschalen
Gewichtung 50%
Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 4 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
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CPV: | 60000000 - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), | | 60161000 - Paketbeförderung, | | 64121200 - Paketzustellung, | | 64120000 - Kurierdienste |
Kurze Beschreibung: Direktbelieferungen Bemerkungen: Für dieses Los wird für die nächsten 4 Jahre ein Anbieter gesucht, der die Endkunden schweizweit beliefern kann, je nach zeitlichem und örtlichen Bedarf gleichentags oder am nächsten Arbeitstag innerhalb der ganzen Schweiz. Es ist möglich, dass sich die Anzahl der Lieferungen verdoppeln oder sogar verdreifachen können. Der Anbieter sollte deshalb aufgrund seines Leistungserbringungspotentials fähig sein, schweizweit verteilt entsprechende Lieferungen vornehmen zu können.
Es werden zu Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter vorwiegend Hardwarezusätze wie Headsets, Adapter, Kabel, Dockingstations etc. mittels Direktversand direkt an den Büro-, Co-Working oder den Home-Office-Arbeitsplatz der User/Mitarbeiter der jeweiligen Bundesämter versendet. Nach Bedarf müssen auch Wohnadressen und/oder externe Distributionspunkte beliefert werden können (klassische B2C-Belieferung). Mengengerüst: Aktuell werden durchschnittlich 40 Transportkisten/Transportboxen pro Tag versendet. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: 48 Monate nach Vertragsunterzeichnung Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein Optionen: Ja Beschreibung der Optionen: Laufzeit aufgeteilt in Grundauftrag (36 Monate) und Option (12 Monate).
Option 1: Systemanbindung Da das BIT im Moment der Zuschlagserteilung noch keine bidirektionale Schnittstelle haben wird, um einen automatischen Datenaustausch der Transportaufträge zu gewährleisten, ist vorgesehen, diese Schnittstelle als Option 1 im Rahmen der Vertragslaufzeit umzusetzen. Es wird eine automatisierte Systemanbindung für Auftragserfassung und -tracking zwischen BIT und Zuschlagsempfänger benötigt, die einerseits eine automatisierte Transportauftrag-Erfassung ermöglicht wie auch andererseits die Überwachung dieser Aufträge (Erfassung, Quittierung, Auslieferung, Status etc.) automatisiert gewährleistet. Die Nachverfolgung der Transport-aufträge (Tracking) muss durch eine automatisierte Schnittstelle sichergestellt werden, damit die Sendungen lückenlos überwacht werden können. Die Aufwände für die Erstellung einer automatisierten Schnittstelle werden von beiden Parteien auf ihrer Seite selbst getragen. Diese Option führt entsprechend zu keiner Aufwandsvergütung.
Option 2: Laufzeitverlängerung Die definierten Grundleistungen können um 1 Jahr verlängert werden. Die Option 2 muss kundenseitig beim Zuschlagsempfänger bestellt werden mittels Vertragsergänzung. Wird die Option 2 nicht bestellt, endet die Vertragslaufzeit gemäss dem Einzelvertrag. Zuschlagskriterien: - ZK-2.1 Erfahrung des Anbieters
Gewichtung 20%
- ZK-2.2 Schnittstellenfähigkeit
Gewichtung 8%
- ZK-2.3 Klimaschutz CO2
Gewichtung 7%
- ZK-2.4 Nachhaltigkeit
Gewichtung 7%
- ZK-2.5 Synergie-Effekt
Gewichtung 5%
- ZK-2.6 Express-Lieferung
Gewichtung 3%
- ZK-2.7 Transportpauschalen
Gewichtung 50%
Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 4 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
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2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60000000 - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), | | 60161000 - Paketbeförderung, | | 64121200 - Paketzustellung, | | 64120000 - Kurierdienste |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Los 1: Overnight-Belieferung
Es wird 1 Anbieter gesucht, der ca. 20 Fahrzeuge über Nacht beliefern und Retouren aus den Fahrzeugen heraus am anderen Tag sicherstellen kann (Zug um Zug). In Ausnahmefällen sind grössere Materialverschiebungen (Paletten) über Nacht vorzunehmen. Ca. 10% aller Sendungen werden in Originalverpackungen versendet, der Rest in wiederverwendbaren Transportboxen.
Los 2: Direktbelieferungen Es wird 1 Anbieter gesucht, der schweizweit Hardwarezusätze wie Headsets, Kabel, etc. mittels Direktversand an den Büro-, Co-Working oder den Home-Office-Arbeitsplatz der User beliefern kann, je nach zeitlichem und örtlichen Bedarf gleichentags oder am nächsten Arbeitstag (B2C-Belieferung).
Beide Lose: Die Anzahl der Lieferungen kann sich bis zu verdreifachen. Der Anbieter sollte deshalb fähig sein, schweizweit verteilt entsprechende Lieferungen vornehmen zu können.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Ganze Schweiz und Fürstentum Liechtenstein.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Ja
- Bemerkungen: Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht zugelassen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die in Anhang 5 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
Los 1:
EK 01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis: Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 02: Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis: Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Funktionsbezeichnung, E-Mail-Adresse, Telefonnummer des SPOC und die gleichen Angaben des Stellvertreters des SPOC in der Antwortbox im Kriterienkatalog und unter Kapitel 3 des Angebotes, je Los.
EK 03: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren, Dokumentationen erstellen und abliefern können sowie auf Verlangen der Anforderung zu entsprechen, Schlüsselpersonen einzusetzen, die auch gute Kenntnisse (bis Niveau B2) der französischen Sprache aufweisen. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 04: Personensicherheitsprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 05: Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 06: Subunternehmen Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt der Anbieter die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf (vgl. Kap. 9.3.5f Pflichtenheft). Der Anbieter bestätigt zudem, dass er den Hauptteil der Leistungen selber erbringt (mind. 60%). Nachweis: Auflistung der beigezogenen Subunternehmen, deren Funktion/Themengebiet und prozentuale Beteiligung der gesamten Leistungserbringung durch den Anbieter in der Antwortbox im Kriterienkatalog und unter Kapitel 1 des Angebotes.
EK 07: Akzeptanz der AGB der Bundes Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für: - Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021) siehe Anhang 1. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 08: Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf des jeweiligen Loses (Anhang 2) des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 09: Energieverbrauch/Schadstoffausstoss Der Anbieter bestätigt, dass die Fahrzeuge in seinem Fahrzeugpark und/oder denjenigen allfälliger Subunternehmungen gemäss gängiger EU-Klassifizierung die Kategorie "grün" erreichen (siehe Pflichtenheft Kap. 3.5.1.1). Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 10: Angabe CO2-Ausstoss Der Anbieter bestätigt, dass er seinen CO2 Ausstoss im Rahmen der Transporttätigkeiten für den Kunden periodisch ausweist. Nachweise: Schriftliche Bestätigung der periodischen Vorlegung des CO2 Ausstosses für die vorgenommenen Dienstleistungen (Transporttätigkeiten) für den Kunden. - Nachweis des aktuellen CO2 Ausstosses der Fahrzeuge, die beim Zuschlag zum Einsatz kämen.
EK 11: Ort der Leistungserbringung Der Anbieter bestätigt, dass er Lieferungen und Abholungen schweizweit erbringen kann und zukünftig zusätzliche Standorte der Abholung oder Rückführung in seinem Angebot berücksichtigt sind. Nachweis: Schriftliche Bestätigung, dass Standorte der Abholung oder Rückführung innerhalb der Schweiz möglich sind und dass zusätzliche Standorte der Leistungserbringung, die vom Pflichtenheft abweichen, im Preisblatt Anhang 4 aufgeführt sind und bei Abruf ohne abweichende Kostenfolge bleiben.
EK 12: Qualitätssicherung Der Anbieter erbringt den Nachweis, dass er und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Nachweise: - ISO-Zertifizierung oder gleichwertiges QS Konzept - Schriftliche Bestätigung.
EK 13: Sorgfaltspflicht Transporte Der Anbieter und allfällige Subunternehmer bestätigen, dass sie besorgt sind für die einzelnen Transporte, sie sachgemäss erfolgen und die sensiblen IKT-Geräte keinen Schaden nehmen. Nachweis: Schriftliche Bestätigung, dass die vom Anbieter durchgeführten Transporte mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt werden von der Abholung bis zur Auslieferung.
EK 14: Transportversicherung Der Anbieter weist nach, wie er die Transporte ab Abholung bis Zustellung entsprechend versichert gegen Gefahren von Beschädigung, höherer Gewalt etc. Nachweis: Einreichung der Transportversicherung des Anbieters.
EK 15: Automatisierte Datenverarbeitung Der Anbieter bestätigt, automatisierte Versandlisten (Transportaufträge) des BIT via SFTP empfangen und verarbeiten zu können. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 16: Bewilligung für Nachtarbeit Der Anbieter weist für sich und allfällige Subunternehmer die Bewilligung(en) für Nachtarbeit aus. Nachweise: Kopie(n) der Bewilligung für Nachtarbeit.
EK 17: Leistungsfähigkeit des Anbieters Der Anbieter zeigt nachvollziehbar auf, wie er organisatorisch aufgestellt ist, damit er die im Pflichtenheft unter Kapitel 3 gestellten Anforderungen hinsichtlich Transport-Dienstleistungen schweizweit erfüllen kann (inkl. Organigramm, Anzahl Fahrer und Fahrzeuge, CH-Belieferungsnetz). Ferner zeigt er auf, wie er die Auftragsüberwachung sicherstellen kann mittels eigens eingesetzten Tools (Track & Trace Software etc.). Dabei gilt es Folgendes ausführlich zu beschreiben: - die Abholung wie auch die Auslieferung ist in Echtzeit quittierbar (unter Einsatz mobiler Lesegeräte). - das Tracking der Lieferungen ist für den Kunden jederzeit möglich (Login, Berechtigungen). - Lieferungen werden vorgängig angekündigt und müssen nach Auslieferung rückbestätigt werden. Nachweise: Nachvollziehbare schriftliche Dokumentation unter Kapitel 3 des Angebotes inklusive der folgenden Dokumente/Inhalte - Organigramm der Firma - Dokumentation des aktuellen Track & Trace Systems - Dokumentation der Anzahl Fahrer und Fahrzeugpark/Ausstattung inkl. allfälliger Subunternehmen - Dokumentation des heutigen CH-weiten Belieferungsnetzes
EK 18: Einhalten der definierten SLA Der Anbieter bestätigt, dass er die definierten Auftragszeiten gemäss Pflichtenheft Kapitel 3.3.6 vorbehaltlos akzeptiert und einhalten kann. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 19: Transportbehälter (Dispoboxen) Der Anbieter bestätigt, dass er die vom BIT zur Verfügung gestellten Transportbehälter (siehe Kapitel 3.3.3 Pflichtenheft) einsetzt und diese sachgemäss verwendet. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 20: Einhalten der Sicherheits- und sonstigen Vorgaben Der Anbieter bestätigt, dass er die Sicherheits- und sonstigen Vorgaben gemäss Pflichtenheft Kapitel 3.3.4 zur Kenntnis genommen hat und die Einhaltung dieser garantieren kann. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
Los 2:
EK 01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis: Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 02: Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis: Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Funktionsbezeichnung, E-Mail-Adresse, Telefonnummer des SPOC und die gleichen Angaben des Stellvertreters des SPOC in der Antwortbox im Kriterienkatalog und unter Kapitel 3 des Angebotes, je Los.
EK 03: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren, Dokumentationen erstellen und abliefern können sowie auf Verlangen der Anforderung zu entsprechen, Schlüsselpersonen einzusetzen, die auch gute Kenntnisse (bis Niveau B2) der französischen Sprache aufweisen. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 04: Personensicherheitsprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 05: Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 06: Subunternehmen Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt der Anbieter die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf (vgl. Kap. 9.3.5f Pflichtenheft). Der Anbieter bestätigt zudem, dass er den Hauptteil der Leistungen selber erbringt (mind. 60%). Nachweis: Auflistung der beigezogenen Subunternehmen, deren Funktion/Themengebiet und prozentuale Beteiligung der gesamten Leistungserbringung durch den Anbieter in der Antwortbox im Kriterienkatalogund unter Kapitel 1 des Angebotes.
EK 07: Akzeptanz der AGB der Bundes Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für: - Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021) siehe Anhang 1. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 08: Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf des jeweiligen Loses (Anhang 2) des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 09: Energieverbrauch/Schadstoffausstoss Der Anbieter bestätigt, dass die Fahrzeuge in seinem Fahrzeugpark und/oder denjenigen allfälliger Subunternehmungen gemäss gängiger EU-Klassifizierung die Kategorie "grün" erreichen (siehe Pflichtenheft Kap. 3.5.1.1). Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 10: Angabe CO2-Ausstoss Der Anbieter bestätigt, dass er seinen CO2 Ausstoss im Rahmen der Transporttätigkeiten für den Kunden periodisch ausweist. Nachweise: Schriftliche Bestätigung der periodischen Vorlegung des CO2 Ausstosses für die vorgenommenen Dienstleistungen (Transporttätigkeiten) für den Kunden. - Nachweis des aktuellen CO2 Ausstosses der Fahrzeuge, die beim Zuschlag zum Einsatz kämen.
EK 11: Ort der Leistungserbringung Der Anbieter bestätigt, dass er Lieferungen und Abholungen schweizweit erbringen kann und zukünftig zusätzliche Standorte der Abholung oder Rückführung in seinem Angebot berücksichtigt sind. Nachweis: Schriftliche Bestätigung, dass Standorte der Abholung oder Rückführung innerhalb der Schweiz möglich sind und dass zusätzliche Standorte der Leistungserbringung, die vom Pflichtenheft abweichen, im Preisblatt Anhang 4 aufgeführt sind und bei Abruf ohne abweichende Kostenfolge bleiben.
EK 12: Qualitätssicherung Der Anbieter erbringt den Nachweis, dass er und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Nachweise: - ISO-Zertifizierung oder gleichwertiges QS Konzept - Schriftliche Bestätigung.
EK 13: Sorgfaltspflicht Transporte Der Anbieter und allfällige Subunternehmer bestätigen, dass sie besorgt sind für die einzelnen Transporte, sie sachgemäss erfolgen und die sensiblen IKT-Geräte keinen Schaden nehmen. Nachweis: Schriftliche Bestätigung, dass die vom Anbieter durchgeführten Transporte mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt werden von der Abholung bis zur Auslieferung.
EK 14: Transportversicherung Der Anbieter weist nach, wie er die Transporte ab Abholung bis Zustellung entsprechend versichert gegen Gefahren von Beschädigung, höherer Gewalt etc. Nachweis: Einreichung der Transportversicherung des Anbieters.
EK 15: Automatisierte Datenverarbeitung Der Anbieter bestätigt, automatisierte Versandlisten (Transportaufträge) des BIT via SFTP empfangen und verarbeiten zu können. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 16: Leistungsfähigkeit des Anbieters Der Anbieter zeigt nachvollziehbar auf, wie er organisatorisch aufgestellt ist, damit er die im Pflichtenheft unter Kapitel 3 gestellten Anforderungen hinsichtlich Transport-Dienstleistungen schweizweit erfüllen kann (inkl. Organigramm, Anzahl Fahrer und Fahrzeuge, CH-Belieferungsnetz). Ferner zeigt er auf, wie er die Auftragsüberwachung sicherstellen kann mittels eigens eingesetzten Tools (Track & Trace Software etc.). Dabei gilt es Folgendes ausführlich zu beschreiben: - die Abholung wie auch die Auslieferung ist in Echtzeit quittierbar (unter Einsatz mobiler Lesegeräte). - das Tracking der Lieferungen ist für den Kunden jederzeit möglich (Login, Berechtigungen). - Lieferungen werden vorgängig angekündigt und müssen nach Auslieferung rückbestätigt werden. Nachweise: Nachvollziehbare schriftliche Dokumentation unter Kapitel 3 des Angebotes inklusive der folgenden Dokumente/Inhalte - Organigramm der Firma - Dokumentation des aktuellen Track & Trace Systems - Dokumentation der Anzahl Fahrer und Fahrzeugpark/Ausstattung inkl. allfälliger Subunternehmen - Dokumentation des heutigen CH-weiten Belieferungsnetzes
EK 17: Einhalten der definierten SLA Der Anbieter bestätigt, dass er die definierten Auftragszeiten gemäss Pflichtenheft Kapitel 3.4.5 (ausser Punkt b) und c)) vorbehaltlos akzeptiert und einhalten kann. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
EK 18: Transportbehälter (Dispoboxen) Der Anbieter stellt sicher, dass er für den Transport von nicht in Karton verpacktem Material passende Transportbehälter zur Verfügung stellt, um die zu versendenden Waren sachgerecht transportieren zu können. Details ergeben sich aus dem Pflichtenheft Kapitel 3.4.3. Nachweis: Schriftliche Bestätigung.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 11.06.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, die optional zugeschlagenen Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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