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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1200949
08.06.2021|Projekt-ID 217530|Meldungsnummer 1200949|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH-Rat
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich
Abt. Finanzdienstleistungen
Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 68/70,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  publictender@ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Redaktions- und Publikationssystem ETH-Rat
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Redaktions- und Publikationssystem als SaaS-Lösung sowie damit benötigte Dienstleistungen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: mms solutions ag, Dorfstrasse 29,  8037  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 596'440.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Grundleistung CHF 144’000.00 (exkl. MwSt.) / Optionen CHF 452'440.00 (exkl. MwSt.)

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.03.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1184001

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.06.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.