Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1201307
14.06.2021|Projekt-ID 222065|Meldungsnummer 1201307|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 14.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Eidgenossenschaft (Bundesverwaltung), SBB AG, EPFL, ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesreisezentrale, Bundesgasse 32,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,  zu Hdn. von Projekt (21019) 201 Mietwagen, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

30.06.2021
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 02.08.2021 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

06.08.2021, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

(21019) 201 Mietwagen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

(21019) 201

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34110000 - Personenkraftwagen,
34144700 - Nutzfahrzeuge,
79997000 - Dienstleistungen für Geschäftsreisen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen zuverlässigen und kompetenten Auftragnehmer für die Bereitstellung der benötigten Personenwagen und Nutzfahrzeuge zu finden, welcher in der Lage ist, das gewünschte Volumen und Anforderungen für die Bedarfsstellen zu gewährleisten und zu erfüllen.
Leistungsgegenstand der Option 1 im Zeitraum 01.04.2022 – 31.03.2026:
- Bereitstellung von benötigten Personenwagen und Nutzfahrzeuge für geschäftliche Zwecke
- Vorteilhafte Konditionen und Preise

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Schweiz

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.04.2022, Ende: 31.03.2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Laufzeit nach Ziffer 2.8 aufgeteilt in
01.04.2022 – 31.03.2026 Optionaler Auftrag (OP 1, 3-5)
01.04.2026 – 31.03.2030 Optionale Verlängerung (OP 2)

OP 1 Vertrag Schweizerische Eidgenossenschaft
Zeitraum: 01.04.2022 – 31.03.2026
Volumen: bis zu 3’797 Mieten

OP 2 Verlängerung der OP 1, 3, 4 und 5
Zeitraum 01.04.2026-31.03.2030
Volumen:
Schweiz. Eidgenossenschaft: bis zu 3’797 Mieten
EPFL: bis zu 844 Mieten
ETH Zürich: bis zu 5’337 Mieten
SBB AG: bis zu 811 Miete
Diese Option kann von allen Bedarfsstellen unabhängig gezogen werden.

OP 3 Vertrag EPFL
Zeitraum 01.04.2022 – 31.03.2026
Grundleistung analog OP 1
Volumen: bis zu 844 Mieten

OP 4 Vertrag ETH Zürich
Zeitraum: 01.04.2022 – 31.03.2026
Grundleistung analog OP 1
Volumen: bis zu 5’337 Mieten

OP 5 Vertrag SBB AG
Zeitraum: 01.04.2022 – 31.03.2026
Grundleistung analog OP 1
Volumen: bis zu 811 Mieten

2.10 Zuschlagskriterien

ZK01 Preise Schweiz  Gewichtung 5600 Punkte 
ZK02 Station Luzern  Gewichtung 300 Punkte 
ZK03 Station Thun  Gewichtung 300 Punkte 
ZK04 Station Bellinzona  Gewichtung 300 Punkte 
ZK05 Station St. Gallen  Gewichtung 300 Punkte 
ZK06 Station Fribourg  Gewichtung 300 Punkte 
ZK07 Dedizierte Online Buchungsplattform: Buchungen durch Assistenten resp. Travel Arranger  Gewichtung 240 Punkte 
ZK08 Dedizierte Online Buchungsplattform: Rechnungen online abrufbar  Gewichtung 240 Punkte 
ZK09 Dedizierte Online Buchungsplattform: Single Sign On (SSO)  Gewichtung 320 Punkte 
ZK10 Durchschnittsalter der schweizerischen Flotte  Gewichtung 300 Punkte 
ZK11 Durchschnittliche CO2-Emissionen der schweizerischen Fahrzeugflotte (auf Basis WLTP)  Gewichtung 400 Punkte 
ZK12 Anteil Full-Hybrid Fahrzeuge der CH-Fahrzeugflotte zum Zeitpunkt Q2 2021  Gewichtung 400 Punkte 
ZK13 Übernahme- und Rückgabe 365 Tage in der Schweiz  Gewichtung 600 Punkte 
ZK14 1 Minivan 12 Plätzer XVAR oder gleichwertiges Fahrzeug in Schwarz oder dunkler Farbe (ohne Werbung) in Lausanne  Gewichtung 400 Punkte 
Erläuterungen:  Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1, 3 und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.04.2022 und Ende 31.03.2030

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

45 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Siehe auch Pflichtenheft Ziffer 4.2.10
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite:
http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php

Ausnahmen:
Die SBB AG akzeptiert keine PDF Rechnungen als elektronische Rechnungen (siehe Vertrag SBB K. 9).
EPFL: Zahlung auf Kreditkarte der Auftraggeberin (siehe Vertrag EPFL K. 8).

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und inkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis inkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, etc.

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern und Anbieterinnen im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch die Auftraggeberin. Bei Anbieterinnen aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbieterinnen aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung
Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Sie weist diese Erfahrung anhand von 3 abgeschlossenen Referenzprojekten in den letzten 3 Jahren nach (massgebendes Datum: Publikation der Ausschreibung).
Referenzauskünfte über von der Anbieterin für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Ausgefülltes Referenzformular.

EK03
Personelle Ressourcen
Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft beschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04
Betriebsorganisation
Die Anbieterin stellt die Betriebsorganisation gemäss Pflichtenheft K. 4.2.12 sicher.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Betriebsorganisation.

EK05
Sprachkenntnisse der Schlüsselperson
Der SPOC ist in der Lage in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) zu kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher und französischer Sprache zu erstellen und abliefern zu können. Das Sprachniveau der beiden Sprachen beträgt mindestens C1 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der geforderten Sprachkenntnisse der Schlüsselperson.

EK06
Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin, ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
und ergänzend, im Bereich der IT Dienstleistungen (Zugriff auf die Buchungsplattform):
- für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten grundsätzlich die oben aufgelisteten AGB des Bundes sowie die AGB der weiteren Beschaffungsstellen (Anhänge 11, 13 und 16). Ergänzend dürfen – in Bezug auf einzelne Mietverhältnisse – AGB’s der Anbieterin zur Anwendung kommen. Sie dürfen auf keinen Fall die AGB’s des Bundes und der weiteren Beschaffungsstellen ändern oder ersetzen – nur Ergänzungen in dem von den AGB’s des Bundes und der weiteren Beschaffungsstellen nicht geregelten Bereich sind erlaubt.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz der aufgeführten AGB.

EK08
Akzeptanz der Vertragsentwürfe
Die Anbieterin ist bereit, die Vertragsentwürfe in Anhang 7, 10, 12, 15 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz sämtlicher Vertragsentwürfe (Schweiz. Eidgenossenschaft, EPFL, ETH und SBB).

EK09
Qualitätsmanagement- und Umweltmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagement- und Umweltmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagement- und Umweltmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig und ISO 14001 oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechende Zertifikate.

EK10
Rechnungsstellung
Nachweis, dass die Anbieterin zum Zeitpunkt der Offerteneinreichung Rechnungen elektronisch in Form von E-Rechnungen erstellen kann. Bestätigung, dass die Anforderung des Pflichtenhefts Kap. 4.2.10 und der E-Rechnung Kap. 10.3.2 erfüllt werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11
Zahlungsmethoden
Bestätigung, dass die Anbieterin folgende Zahlungsmethoden akzeptiert:
E-Voucher (Rechnung), Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express etc.), Charge Cards.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation.

EK12
Mietwagenstationen
Folgende Orte sind Pflichtstationen und zu bestätigen:
Zürich, Bern, Zürich Flughafen, Basel Flughafen, Genf Flughafen und Lausanne.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung und eine Übersichtsliste sämtlicher Schweizer Mietwagenstationen mit Adressen ist einzureichen.

EK13
Standardstatistiken und Rumba Statistiken
Nachweis, dass die vorgegebenen Kriterien der Statistiken gemäss Beispiele (Anhang 4 Beispiel Standard Statistik und Anhang 5 RUMBA Statistik) geliefert und im Excel weiterverarbeitet werden können.
Nachweis
Nachweis mit einem Beispiel im Format PDF und Excel.

EK14
Online Buchungsplattform:
Darstellung und Vollständigkeit der vereinbarten Spezialkonditionen.
Personenwagen Schweiz:
- unlimitierte Kilometer
- Haftpflicht mit unbegrenzter Deckung
- LDW (Vollkaskoversicherung) mit CHF 0 Selbstbehalt
- PAI (Personenversicherung)
- LAF (Strassenverkehrsgebühren)
- Mehrwertsteuer
- Mindestalter des Lenkers: 19 Jahre (in der Schweiz); mindestens seit 1 Jahr im Besitz des Führerausweises
- Einwegmieten
- Navigationssystem
- Winterausrüstung
- allfällige Kreditkartengebühren
- allfälliger Bahnhofzuschlag

Nutzfahrzeuge Schweiz:
- unlimitierte Kilometer
- Haftpflicht mit unbegrenzter Deckung
- LDW (Vollkaskoversicherung) mit CHF 0 Selbstbehalt
- PAI (Personenversicherung)
- LAF (Strassenverkehrsgebühren)
- Mehrwertsteuer
- Mindestalter des Lenkers: 20 Jahre (in der Schweiz); mindestens seit 1 Jahr im Besitz des Führerausweises
- Navigationssystem
- Winterausrüstung
- allfällige Kreditkartengebühren
- allfälliger Bahnhofzuschlag
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK15
Online Buchungsplattform:
Für die Reservation: die betreffende Bedarfsstelle resp. Rechnungsstelle kann ausgewählt und Referenzen sowie Kostenstellen können hinterlegt werden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK16
Online Buchungsplattform:
Bestätigung, dass Buchungen online storniert/geändert werden können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 14.06.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
und ergänzend, im Bereich der IT Dienstleistungen (Zugriff auf die Buchungsplattform):
- für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten grundsätzlich die oben aufgelisteten AGB des Bundes sowie die AGB der weiteren Beschaffungsstellen (Anhänge 11, 13 und 16). Ergänzend dürfen – in Bezug auf einzelne Mietverhältnisse – AGB’s der Anbieterin zur Anwendung kommen. Sie dürfen auf keinen Fall die AGB’s des Bundes und der weiteren Beschaffungsstellen ändern oder ersetzen – nur Ergänzungen in dem von den AGB’s des Bundes und der weiteren Beschaffungsstellen nicht geregelten Bereich sind erlaubt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

4.6 Sonstige Angaben

Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Preisgarantie und Teuerungsklausel:
Die Mietpreise und Konditionen gelten im Sinne einer Preisgarantie fest bis zum 31. März 2023. Sie basieren auf einem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik /LKI) von 100 Punkten (Basis Dezember 2020). Die Preise können erstmals per 01.04.2023 erhöht werden. Diese Anpassung kann aufgrund der Veränderung des Landesindexes einmal jährlich angepasst werden. Massgebend für die Anpassungen ist jeweils der Indexstand des vorangegangenen Dezembers. Die Auftragnehmerin teilt der Bundesverwaltung die neu gültigen Mietpreise bis spätestens Ende Februar des jeweiligen Jahres schriftlich mit.
Falls die Preise sinken, ist die Auftragnehmerin zur Senkung der von ihrer offerierten Preise ab dato Anpassung des Indexes ebenfalls verpflichtet. Die neue Preisliste erlangt erst Gültigkeit und ersetzt die vorhergehende, wenn die Auftraggeberin schriftlich die neue Preisliste bestätigt hat. Diese ist für ein weiteres Jahr gültig.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.