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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1201505
09.06.2021|Projekt-ID 215085|Meldungsnummer 1201505|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 09.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Wetzikon
Beschaffungsstelle/Organisator: Hunziker Betatech AG,  zu Hdn. von Marco Campigotto, Pflanzschulstrasse 17,  8400  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 52 234 50 45,  E-Mail:  marco.campigotto@hunziker-betatech.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Rohbauarbeiten
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  siehe Submissionsunterlagen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45220000 - Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
121 - Sichern, unterfangen, verstärken und verschieben,
132 - Bohren und Trennen von Beton und Mauerwerk,
161 - Wasserhaltung,
172 - Abdichtungen für Bauwerke unter Terrain und für Brücken,
241 - Ortbetonbau

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Piatti + Bürgin Bau AG, Aufwiesenstrasse 4,  8305  Dietlikon,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 5'477'613.30  bis  6'423'525.65   mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 19.01.2021
Meldungsnummer 1174793

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.05.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Vergabe kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.