Wettbewerb- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
09.06.2021 Publikationsdatum Simap: 09.06.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eniwa Kraftwerk AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Eniwa Kraftwerk AG,
zu Hdn. von
Roman Bertsch, Industriestrasse 25,
5033
Buchs,
Schweiz
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken- PLANAR AG für Raumentwicklung,
zu Hdn. von
Dominic Schuppli, Gutstrasse 73,
8055
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 421 38 20,
E-Mail:
d.schuppli@planar.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 23.06.2021
- Bemerkungen: Die Fragen sind mit der Kapitelnummer bzw. der Unterlage, auf welche sie sich beziehen, zu versehen
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge- Datum: 30.07.2021
Uhrzeit: 16:00
Spezifische Fristen und Formvorschriften
:
| Sämtliche Unterlagen sind sowohl in Papierform als auch digital als PDF-Dateien in einem verschlossenen Kuvert / Paket mit dem Vermerk «Entwicklung Erlinsbacherstrasse – Präqualifikation» einzureichen.
Es besteht die Möglichkeit, die Bewerbungen bis zur Eingabefrist während den Büroöffnungszeiten (08:00-12:00 Uhr / 13:00-17:00 Uhr) bei der Eingabeadresse gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abzugeben. |
1.5 Typ des Wettbewerbs- Projektwettbewerb
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.8
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Wettbewerbsobjekt2.1 Art der Wettbewerbsleistung-
Andere
2.2 Projekttitel des Wettbewerbes- Entwicklung Erlinsbacherstrasse, Aarau: Projektwettbewerb für Planer und Investoren im selektiven Verfahren
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, | | 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros, | | 71400000 - Stadtplanung und Landschaftsgestaltung, | | 71220000 - Architekturentwurf, | | 70000000 - Immobiliendienste, | | 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, | | 71242000 - Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung |
2.5 Projektbeschrieb- Die Eniwa Kraftwerk AG ist Eigentümerin eines 10'164 m2 grossen Areals an hervorragender Lage am Aareufer in Aarau. Sie beabsichtigt das Areal einer Entwicklung zuzuführen und im Baurecht abzutreten. Entstehen soll eine städtebaulich und architektonisch hochstehende Überbauung, welche hinsichtlich Nachhaltigkeit und Energieeffizienz hervorsticht (2000-Watt-Areal / ZEV) und als energetisches Zukunftsareal eine Vorbildfunktion mit regionaler Austrahlungskraft einnimmt. Der Schwerpunkt der Nutzung liegt auf dem Wohnen. Dabei wird zeigemässer Mietwohnungsbau auf hohem Qualitätsniveau zu erschwinglichen Mietpreisen angestrebt. In untergeordnetem Mass sind nicht störende Dienstleistungsnutzungen vorgesehen. Diese sollen das Wohnen optimal ergänzen und zu einer Belebung des Areals beitragen.
Um das bestmögliche Projekt für die Überbauung sowie einen geeigneten Bauträger / Baurechtnehmer zu ermitteln, führt die Eniwa Kraftwerk AG einen kombinierten Projektwettbewerbs für Planer und Investoren im selektiven Verfahren durch.
2.6 Realisierungsort- Aarau
2.7 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.8 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.9
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.10 Realisierungstermin- Bemerkungen: Der Bauträger / Baurechtsnehmer, dessen Beitrag zur Weiterbearbeitung empfohlen wird, verpflichtet sich, die planungsrechtliche Grundlage (Gestaltungsplan) auf Basis des ausgewählten Projekts zur erarbeiten und das ausgewählte Projekt in Zusammenarbeit mit den Planern seiner Bietergemeinschaft (Architekt, Landschaftsarchitekt) zur Baureife zu bringen und so rasch wie möglich zu realisieren.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Um eine Teilnahme bewerben dürfen sich alle Bietergemeinschaften mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz, die die geforderten Fachkompetenzen und die nötigen Kapazitäten aufweisen.
Die Bearbeitungsteams müssen zwingend folgende Fachrichtungen umfassen: – Bauträger / Baurechtsnehmer (Federführung) – Architektur / Städtebau – Landschaftsarchitektur Mehrfachbeteiligungen der vorgeschriebenen Teammitglieder sind ausgeschlossen.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Entscheidkriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.10
Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
-
Kosten: Keine
3.11 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer- Bemerkungen: Im Rahmen einer öffentlich ausgeschriebenen Präqualifikation werden 6-8 Bietergemeinschaften zur Teilnahme am Projektwettbewerb für Planer und Investoren gemäss den Zulassungs- und Eignungskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen ausgewählt.
3.12 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer- 18.08.2021
3.14 Sprachen- Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation-
unter
www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 09.06.2021
bis
30.07.2021 Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten- Sachpreisgericht (stimmberechtigt):
– Roman Bertsch, Leiter Immobilien / FM, Eniwa AG (Vorsitz) – Sabine Sulzer Worlitschek, Prof. Dr., Institut für Innovation und Technologiemanagement, HSLU – Daniel Pfister, CFO / Mitglied GL, Eniwa AG
Fachpreisgericht (stimmberechtigt): – Jan Hlavica, Stadtbaumeister, Stadt Aarau – Peter Frei, Frei Architekten AG, Aarau – Michel Gübeli, Züst Gübeli Gambetti, Zürich – Christian Lenzin, Berchtold.Lenzin Landschaftsarchitekten, Basel
Expertinnen und Experten (nicht stimmberechtigt): – Anna Borer, Leiterin Stadtentwicklung, Stadt Aarau – Reto Herwig, Fachspez. Energieeffizienz, Eniwa AG (Nachhaltigkeit) – Bruno Wehrli, Leiter Rechtsdienst, Eniwa AG (Baurecht) – Christoph Lippuner, EBP Schweiz AG, Zürich (Verkehr) – Marcel Schaub, Büro für Bauökonomie AG, Luzern (Bauökonomie) – Barbara Emmenegger, Barbara Emmenegger Soziologie & Raum (Soziologie)
4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?- Nein
Bemerkung: Der Entscheid über die Abgabe des Baurechts liegt bei der Ausloberin. Sie beabsichtigt das Areal dem durch das Preisgericht empfohlenen Bauträger im Baurecht abzutreten. Vorbehalten bleibt die Zustimmung der zuständigen Entscheidungsgremien der Ausloberin (Verwaltungsrat) sowie die privatrechtliche Einigung über den Baurechtsvertrag.
4.3 Gesamtpreissumme- Dem Preisgericht steht eine Gesamtpreissumme von CHF 300’000.- (exkl. MwSt.) für Preise, Ankäufe und fixe Entschädigungen zur Verfügung. Die Gesamtpreissumme wird voll ausgerichtet.
Bei fristgerechter und vollständiger Abgabe sowie erfüllter Aufgabenstellung erhält jede teilnehmende Bietergemeinschaft eine fixe Entschädigung von CHF 25’000.- (exkl. MwSt.).
4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?- Nein
4.5 Anonymität- Die Präqualifikation findet nicht anonym statt. Der anschliessende Projektwettbewerb für Planer und Investoren wird anonym (mit Kennwörtern) durchgeführt.
4.6 Art und Umfang der gemäss Wettbewerbsprogramm zu vergebenden weiteren planerischen Aufträge oder Zuschläge- Der Entscheid über die Abgabe des Baurechts und die Auftragserteilung zur Weiterbearbeitung liegt allein bei der Ausloberin. Sie beabsichtigt das Areal dem durch das Preisgericht empfohlenen Bauträger im Baurecht abzutreten. Vorbehalten bleiben die Zustimmung der zuständigen Entscheidungsgremien der Ausloberin (Verwaltungsrat) sowie die privatrechtliche Einigung über den Baurechtsvertrag und die kommunalen Planungsentscheide zum Gestaltungsplan.
Der Bauträger / Baurechtsnehmer, dessen Beitrag zur Weiterbearbeitung empfohlen wurde, verpflichtet sich, die planungsrechtliche Grundlage (Gestaltungsplan) auf Basis des ausgewählten Projekts zur erarbeiten und das ausgewählte Projekt in Zusammenarbeit mit den Planern seiner Bietergemeinschaft (Architekt, Landschaftsarchitekt) zur Baureife zu bringen und so rasch wie möglich zu realisieren. Nach dem Zuschlag übernimmt der Baurechtnehmer somit die Rolle des Auftraggebers und verpflichtet sich die Ansprüche der Planer gemäss Art. 27 der Ordnung SIA 142 zu erfüllen sowie die Planer seiner Bietergemeinschaft (Architekt und Landschaftsarchitekt) mit den Planerleistungen im Umfang von min. 58% Teilleistungen gemäss den Ordnung SIA 102 und 105 (Ausgaben 2014) zu beauftragen.
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