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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1201843
11.06.2021|Projekt-ID 222225|Meldungsnummer 1201843|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  VS  11.06.2021
Publikationsdatum Simap: 11.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Trinkwassergesellschaft Saas-Grund AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Trinkwassergesellschaft Saas-Grund AG
c/o Gemeindeverwaltung Saas-Grund, Saastalstrasse 390,  3910  Saas-Grund,  Schweiz,  E-Mail:  bruno.ruppen@3910.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Trinkwasserkraftwerk Saas-Grund, Neubau Trinkwasserdruckleitung

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45251120 - Bau von Wasserkraftwerken,
44162500 - Trinkwasserrohrleitungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ARGE Saastal c/o Anthamatten Bau AG, Saastalstrasse 390,  3910  Saas-Grund,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 780'451.80 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlag erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 17.07.2015

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.04.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Zustellung der Verfügung an gerechnet, beim Kantonsgerichts, 1950
Sitten 2, Beschwerde erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angebe von Tatsachen und
Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare
Beweismittel sind beizulegen.
und hat die Begehren, deren Bewegründe mit Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, die Unterschrift der
beschwerdeführenden Partei oder ihrer Vertretung zu enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind
beizulegen.