Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
21.06.2021 Publikationsdatum Simap: 21.06.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton St.Gallen, Baudepartement, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt Kanton St.Gallen, Mobilität und Planung,
zu Hdn. von
Mark Meeder, Lämmlisbrunnenstrasse 54,
9001
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 229 32 66,
E-Mail:
mark.meeder@sg.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Tiefbauamt Kanton St.Gallen,
zu Hdn. von
Kantonsingenieurbüro, Lämmlisbrunnenstrasse 54,
9001
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 229 30 34,
E-Mail:
info.bdtba@sg.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 05.07.2021
- Bemerkungen: Allfällige Fragen zur Ausschreibung sind bis 05.07.2021 in der Simap-Plattform zu erfassen. Die Antworten werden allen Bewerbern voraussichtlich bis 12.07.2021 über die Simap-Plattform bekanntgegeben.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 23.08.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot ist rechtsgültig unterschrieben in einfacher Ausführung (in Papier und auf USB-Stick) in einem verschlossenen Couvert mit dem Stichwort: "NICHT ÖFFNEN-ZMB Ausbaukonzept Rickenstrasse", bis spätestens 23.08.2021, (A-Post Plus, Datum Postaufgabe, Paketpost einer Schweizer Poststelle) einzureichen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 26.08.2021, Ort:
St.Gallen, Bemerkungen:
(nicht öffentlich)
Das Offertöffnungsprotokoll ist unter www.beschaffungswesen.sg.ch einsehbar.
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Zweckmässigkeitsbeurteilung "Ausbaukonzept Rickenstrasse"-Strategische und betriebliche Gesamtbetrachtung einer wichtigen ostschweizerischen Mobilitätsachse.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- B63.3.014.219
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Rickenstrasse ist die Hauptverbindungsachse zwischen den Regionen Toggenburg und Zürichsee-Linth einerseits und zwischen den Kantonen St.Gallen, Zürich, Glarus und Schwyz anderseits. Sie hat vielseitige Rollen zu erfüllen. Sie führt wesentliche Mengen an Freizeit- und Schwerverkehr und ist die ÖV-Verbindung zwischen Wattwil und Rapperswil. Parallel verläuft u.a. auch eine nationale Veloroute.
Das vorliegende Mandat beinhaltet Planerleistungen für die Erarbeitung einer Zweckmässigkeitsbeurteilung (SIA-Teil-Phasen SIA 11 und 21) für das Projekt "Ausbaukonzept Rickenstrasse". Ein detaillierter Leistungsbeschrieb kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Nicht standortgebundene Dienstleistungen sind am Standort des Auftragsnehmers zu erbringen; objektgebundene Dienstleistungen (z.B. Abklärungen mit Gemeinden usw.) vor Ort sowie beim Tiefbauamt in St.Gallen.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.10.2021, Ende: 31.12.2023
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig vom Projektfortschritt.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Mandatsbeginn voraussichtlich Oktober 2021
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Subplaner sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subplaner dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subplaner dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen müssen über www.simap.ch bezogen werden.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Es werden keine Verhandlungen geführt.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Folgeaufträge:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.
2. Ausschluss: BG Ingenieure und Berater AG ist als Erstellerin der Ausschreibungsunterlangen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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