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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1202469
14.06.2021|Projekt-ID 222154|Meldungsnummer 1202469|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 14.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einfach Wohnen, Stiftung für bezahlbare und ökologische Wohnungen
Beschaffungsstelle/Organisator: HSSP AG,  zu Hdn. von Tanja Jackschath, Affolternstrasse 56,  8050  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  tanja.jackschath@hssp.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Wohn- und Gewerbesiedlung Guggach; BKP 250 Sanitäranlagen

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Neubau eines Wohnbauprojektes mit Gewerbeeinheiten

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45211100 - Bauarbeiten für Wohnhäuser,
45232460 - Sanitäre Anlagen,
45332400 - Installation von Sanitäreinrichtungen,
39715300 - Sanitäreinrichtungen
Baukostenplannummer (BKP): 25 - Sanitäranlagen

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   11.06.2021
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1201567

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Berichtigung

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
Anstatt :   x
Muss es heissen :   Austausch der ZIP-Datei "02 LV" aufgrund Fehler in der CRBX-Schnittstellen.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.