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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1202491
15.10.2021|Projekt-ID 222399|Meldungsnummer 1202491|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 15.10.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Paul Scherrer Institut
Beschaffungsstelle/Organisator: Paul Scherrer Institut,  zu Hdn. von Karin Marbot, Forschungsstrasse,  5232  Villigen,  Schweiz,  Telefon:  41 56 310 26 52,  Fax:  41 56 310 29 14,  E-Mail:  karin.marbot@psi.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

02.11.2021
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im
Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die
Antworten werden im Frageforum auf www.simap.ch publiziert.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 25.11.2021 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  1 Exemplar in Papierform, 1 Exemplare in digitaler Form (USB-Stick). Angeliefert Villigen PSI. Der Anbieter ist explizit verantwortlich für die exakte Übereinstimmung des Papierexemplars und elektronischen Exemplars. Bei Widersprüchen zwischen dem Papierexemplar und dem elektronischenExemplar gilt die folgende Reihenfolge:
1) Elektronisches Exemplar
2) Papierexemplar
Das Angebot ist zwingend verschlossen anzuliefern und mit dem expliziten Vermerk "Ausschreibungsgegenstand PSI - nicht öffnen“ zu versehen. Bei Zusendung mittels Post oder Kurier ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend.
Alternative: digitale Eingabe der Offerte per Email an publictenders@psi.ch.
Dafür sind folgende Fristen und Formvorschriften zu beachten:
1)Eingabefrist 24.11.2021, 16:00 Uhr
2)Der korrekte Empfang muss vom PSI bis zum 25.11.2021, 16:00 Uhr mittels Antwortmail bestätigt sein.
3)Betreff: Projekt 222399 - Patentanwalt, Offerte «Firmenname»
4)Grösse: max. 20 MB/Email

1.5 Datum der Offertöffnung:

26.11.2021, Ort:  Villigen PSI, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote erfolgt durch mindestens zwei Vertreter desAuftraggebers und ist nicht öffentlich. Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Patentanwaltliche Dienstleistungen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

PSI-SA11-Patentanwalt

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit,
79120000 - Patent- und Urheberrechtsberatung

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Immaterialgüterrechtliche Beratung und Betreuung des PSI inkl. die Unterstützung bei der Abfassung der Patentschriften und das Management und die Pflege des Patentportfolios.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

In den Geschäftsräumen des Anbieters und gemäss Absprache in Villigen PSI

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.02.2022, Ende: 31.01.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 30 
Übereinstimmung mit den geforderten Spezifikationen in Kapitel 3  Gewichtung 70 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Siehe diese Ausschreibung auf www.simap.ch und detaillierte Information in der Spezifikation.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (AGB ETH-Bereich)

3.4 Einzubeziehende Kosten

keine

3.5 Bietergemeinschaft

nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

nicht zugelassen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes vom September 2016, Stand Januar 2021.
AGB's von Lieferanten sind ausdrücklich wegbedungen.

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.6 Sonstige Angaben

Der Anbieter muss die Akzeptanz der Geschäftsbedingungen (4.2) und der grundsätzlichen Anforderungen (4.4) schriftlich bestätigen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.