Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 15.10.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Paul Scherrer Institut
Beschaffungsstelle/Organisator: Paul Scherrer Institut,
zu Hdn. von
Karin Marbot, Forschungsstrasse,
5232
Villigen,
Schweiz,
Telefon:
41 56 310 26 52,
Fax:
41 56 310 29 14,
E-Mail:
karin.marbot@psi.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 02.11.2021
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form im
Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden im Frageforum auf www.simap.ch publiziert.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 25.11.2021 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
1 Exemplar in Papierform, 1 Exemplare in digitaler Form (USB-Stick). Angeliefert Villigen PSI. Der Anbieter ist explizit verantwortlich für die exakte Übereinstimmung des Papierexemplars und elektronischen Exemplars. Bei Widersprüchen zwischen dem Papierexemplar und dem elektronischenExemplar gilt die folgende Reihenfolge:
1) Elektronisches Exemplar 2) Papierexemplar Das Angebot ist zwingend verschlossen anzuliefern und mit dem expliziten Vermerk "Ausschreibungsgegenstand PSI - nicht öffnen“ zu versehen. Bei Zusendung mittels Post oder Kurier ist der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Alternative: digitale Eingabe der Offerte per Email an publictenders@psi.ch. Dafür sind folgende Fristen und Formvorschriften zu beachten: 1)Eingabefrist 24.11.2021, 16:00 Uhr 2)Der korrekte Empfang muss vom PSI bis zum 25.11.2021, 16:00 Uhr mittels Antwortmail bestätigt sein. 3)Betreff: Projekt 222399 - Patentanwalt, Offerte «Firmenname» 4)Grösse: max. 20 MB/Email
1.5 Datum der Offertöffnung:- 26.11.2021, Ort:
Villigen PSI, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch mindestens zwei Vertreter desAuftraggebers und ist nicht öffentlich. Über die Öffnung der Angebote wird ein Protokoll erstellt.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Patentanwaltliche Dienstleistungen
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- PSI-SA11-Patentanwalt
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79000000 - Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit, | | 79120000 - Patent- und Urheberrechtsberatung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Immaterialgüterrechtliche Beratung und Betreuung des PSI inkl. die Unterstützung bei der Abfassung der Patentschriften und das Management und die Pflege des Patentportfolios.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- In den Geschäftsräumen des Anbieters und gemäss Absprache in Villigen PSI
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.02.2022, Ende: 31.01.2026
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 30
Übereinstimmung mit den geforderten Spezifikationen in Kapitel 3
Gewichtung 70
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Siehe diese Ausschreibung auf www.simap.ch und detaillierte Information in der Spezifikation.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (AGB ETH-Bereich)
3.4 Einzubeziehende Kosten- keine
3.5 Bietergemeinschaft- nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- nicht zugelassen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes vom September 2016, Stand Januar 2021.
AGB's von Lieferanten sind ausdrücklich wegbedungen.
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.6 Sonstige Angaben- Der Anbieter muss die Akzeptanz der Geschäftsbedingungen (4.2) und der grundsätzlichen Anforderungen (4.4) schriftlich bestätigen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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