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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1202627
05.07.2021|Projekt-ID 216691|Meldungsnummer 1202627|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.07.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonspolizei Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei Zürich, Logistik, Fahrzeugdienst,  zu Hdn. von Stefan Meier, Werkhofstrasse 7,  8902  Urdorf,  Schweiz,  E-Mail:  mfan@kapo.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Elektrofahrzeuge (BEV) der Mittelklasse
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lieferung von Elektrofahrzeugen (BEV) für den Kanton Zürich für die Jahre 2021-2024. Die Kantonspolizei Zürich führt die
Ausschreibung für sich und im Auftrag und stellvertretend für sämtliche Direktionen (Amtsstellen) des Kantons Zürich durch.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34144900 - Elektrofahrzeuge

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: BERSAN Automotive Switzerland AG, Brandbachstrasse 6,  8305  Dietlikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 517'260.90 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Der Preis umfasst das voraussichtliche Beschaffungsvolumen für das Jahr 2021

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 05.03.2021
Meldungsnummer 1180731

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.06.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.