Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.06.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Landestopografie swisstopo / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung RADAR-Daten Oberflächenbewegungen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen vor Naturgefahren ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Mit einer effizienten Prävention, Vorsorge und Intervention können po-tenzielle Sachschäden und Todesopfer durch Naturgefahren vermieden oder zumindest be-grenzt werden. Die Warnung und Alarmierung erweisen sich als besonders kostenwirksame Instrumente zur Schadensreduktion, indem sie Einsatzkräfte und die Bevölkerung in die Lage versetzen, vorbereitete Massnahmen zu ergreifen.
Das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) beschafft daher prozessierte InSAR-Daten zur Erkennung von Veränderungen im Gelände der ganzen Schweiz.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71354100 - Digitalisierte Kartenerstellung, | | 71353000 - Oberirdische Vermessung, | | 71354000 - Kartografiedienste, | | 71355000 - Vermessungsarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Sarmap SA, Via Stazione, 52,
6987
Caslano,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 350'671.20
bis 2'275'701.00
mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das vorteilhafteste Angebot hat den Zuschlag erhalten
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.03.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1186377
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.06.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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