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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1202791
15.06.2021|Projekt-ID 217744|Meldungsnummer 1202791|Abbruch

Abbruch

Publikationsdatum Simap: 15.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ara region bern ag
Beschaffungsstelle/Organisator: ara region bern ag,  zu Hdn. von David Meyer, Neubrückstrasse 190,  3037  Herrenschwanden,  Schweiz,  Telefon:  031 300 52 52,  Fax:  031 300 52 90,  E-Mail:  david.meyer@arabern.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Spurenstoffelimination und GUS-Filtration - Bau

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Ziel dieses Auftrags ist die Planung und Realisierung des Gebäudes (Hoch- und Tiefbau) der Behandlungsstufen zur Elimination von Spurenstoffen und des GUS-Filters für die arabern. Die Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

I115

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung

Publikation vom :   07.03.2021
im Publikationsorgan :   simap.ch
Meldungsnummer 1184783

3. Begründung

Das Entscheidungsgremium des Verwaltungsrats der arabern verfügt den provisorischen Abbruch des Vergabeverfahrens im Hinblick auf eine Neuausschreibung in veränderter Form. Die Offerteingaben haben gezeigt, dass die erfolgte Ausschreibung keine nachhaltige und wirtschaftliche Beschaffung erlaubt und die geschätzten Kosten deutlich überstiegen wurden. Die Kostenschätzung des Auftraggebers im Vorfeld der Submission lag bei CHF 1'030'000.00. Die drei eingegangen Offerten weisen bezüglich des Preises grosse Differenzen auf. Der Referenzpreis (Durchschnitt der offerierten Preise) liegt mit CHF 1'392'789.15 weit über der Kostenschätzung des Auftraggebers. Die Anwendung des Zuschlagkriteriums "Plausibilität des Preises" (Tessiner Modell) führte beim Anbieter mit dem höchsten und dem Anbieter mit dem niedrigsten Preis zu einer schlechten Benotung. Bei der erfolgten Ausschreibung würde der Anbieter mit der Preisofferte von CHF 1'426'497.45, die rund 38% über der Preisschätzung der Vergabebehörde liegt, den Zuschlag erhalten. Bei diesem Angebot werden die geschätzten Kosten deutlich überstiegen und das Angebot erlaubt keine wirtschaftliche Beschaffung. Nach der herrschenden Lehre und Rechtsprechung ist ein Abbruch bei einer Kostenüberschreitung von mehr als 10% vom geschätzten Preis zulässig. Vorliegend übersteigt das Angebot des Zuschlagsempfängers die Preisschätzung um 38%, weshalb ein sachlicher Grund für einen Verfahrensabbruch gegeben ist. Die Auftraggeberin wird den Auftrag erneut ausschreiben und die Zuschlagskriterien anpassen, sodass sie die Vergabe an das wirtschaftlich günstigste Angebot gewährleisten kann.

5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.