Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 07.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Bauprojekte
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektmanagement, Region Ost,
zu Hdn. von
Herr Philipp Frankenstein, Vulkanplatz 11 / Postfach,
8048
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
philipp.frankenstein@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Schweizerische Bundesbahnen SBB,
Einkauf Infrastruktur, Bauprojekte Region Ost,
zu Hdn. von
Frau Cornelia Metz, Vulkanplatz 11 / Postfach,
8048
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
cornelia.metz@sbb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 30.07.2021
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern ab 06.08.2021 auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 03.09.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 4.5.
Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (cornelia.metz@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: «BITTE NICHT ÖFFNEN / BZU23 STAEFA»
1.5 Datum der Offertöffnung:- 08.09.2021, Bemerkungen:
Es findet keine öffentliche Angebotsöffnung statt.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Stäfa: Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz BehiG Substanzerhalt
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Zur Erfüllung des Behindertengleichstellungsgesetzes werden sämtliche Bahnhöfe der Schweiz behindertengerecht ausgebaut. Im Rahmen des Programms Umsetzung Bahnzugang 2023 (BZU23) wurde auch der Bahnhof Stäfa auf Handlungsbedarf bezüglich Sicherheit, Barrierefreiheit und Kapazität überprüft.
Da der Bahnhof den entsprechenden Erfordernissen nicht genügt, sind bauliche Massnahmen an allen Zugängen zu den Personenunterführungen notwendig. Aufgrund der räumlichen Anforderungen und unter Berücksichtigung von allgemeinem Substanzerhalt sind auch Arbeiten im Bereich Fahrbahn, Fahrleitung und der Perronanlagen einzuplanen. Zudem gilt es die Arbeiten mit dem Projekt der Gemeinde (neuer Busbahnhof) zu koordinieren.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Stäfa
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.11.2021, Ende: 31.12.2028
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Aufgrund Projektverlauf.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in Ziff. 3.3 ff der Ausschreibungsbestimmungen genannten Kriterien.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.11.2021 und Ende 31.12.2028
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine Sicherheiten für das Angebot
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss beiliegendem Vertragsentwurf
3.4 Einzubeziehende Kosten- Keine Kosten für die Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen.
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Angemessenes Verhältnis von Auftragssumme pro Jahr zum Umsatz der massgebenden Unternehmenseinheit (d.h. gemäss vorliegendem Projekt relevante Bausparte) pro Jahr(max. 30%)
EK3: Hinreichendes Qualitätsmanagement
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Nachweis zu EK 1: N1: 1 Projektreferenz in der Projektierung (einschliesslich Genehmigungsverfahren) und Realisierung im Bahnbau unter Bahnbetrieb mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung für jeden der folgenden Fachbereiche: N1.1 Gesamtleitung: Mit Investitionskosten von mind. CHF 12 Mio. exkl. MwSt. N1.2 Chefbauleitung: Mit Investitionskosten von mind. CHF 8 Mio. exkl. MwSt. N1.3 Ingenieurbau Tiefbau: Mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 5 Mio. exkl. MwSt. N1.4 Architektur und Bahnzugang: Mit Baukosten im Fachbereich von mind. CHF 1 Mio. exkl. MwSt. N1.5 Bauphasenplanung: Mit Investitionskosten von mind. CHF 10 Mio. exkl. MwSt.
- Mehrere Fachbereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden. Die Referenzprojekte müssen mindestens eine der Projektierungsphasen (SIA-Teilphasen 31, 32 oder 33), die Ausschreibung (SIA-Teilphase 41) und die Realisierung (SIA-Teilphasen 51 und 52) abdecken. Für den Nachweis N1.2 Chefbauleitung muss das Referenzprojekt die SIA-Teilphasen 52 bis 53 abdecken. - Kann dies nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann je Fachbereich maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend abgegeben werden. In diesem zweiten Referenzprojekt müssen die restlichen Anforderungen (Fachbereich, Komplexität, Aufgabenstellung, Baukosten etc.) ebenfalls erfüllt werden. - Die als Referenz dienenden Teilphasen müssen abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. - Die Referenzprojekte müssen in den letzten 10 Jahren durch den Anbieter bearbeitet worden sein (Abschluss der Bearbeitung nicht vor 2011).
Die Nachweise N1.1 bis N1.3 müssen vom Anbieter (Firma oder Planergemeinschaft) erbracht werden. Die Nachweise N1.4 und N1.5 dürfen von einem Subplanern stammen – in diesem Fall hat der Anbieter eine Bestätigung der Subplaner beizulegen, dass sie im Auftragsfall die Arbeit ausführen werden.
Werden mehr als zwei Referenzprojekte pro Fachbereich angegeben, werden nur die im Angebotsformular F1 an den ersten zwei Stellen aufgeführten Referenzprojekte berücksichtigt. Dies gilt auch, wenn mehrere Firmen in einem Fachbereich tätig sind.
Die Investitionskosten betreffen alle Fachbereiche in einem Referenzprojekt. Die Baukosten betreffen nur den Fachbereich für das Referenzprojekt. Die Investitionskosten und die Baukosten sind je Referenzprojekt (exkl. MWST) zu verstehen.
Nachweis zu EK2: N2: Deklaration des Umsatzes der letzten drei Jahre in der (den) massgebenden Unternehmenseinheit(en).
Nachweis zu EK3: N3: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen).
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung, publiziert die SBB die Ausschreibung auf www.simap.ch auf Deutsch und Französisch und die Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch (Amtssprache am Standort der Baute). Die Anbieterin ist berechtigt, ihr Angebot und ihre Fragen ganz oder teilweise in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) einzureichen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Sprachfassungen der Ausschreibungspublikationen gilt die deutsche Version als verbindlich. Die Verfahrenssprache (z.B. für Antworten in der Fragerunde und im Rahmen der Bereinigungen) ist Deutsch. Die Ansprechpartner des Auftragnehmers der SBB oder Dritter müssen Deutsch als Projektsprache fliessend beherrschen und alle Projektdokumente (Berichte, Pläne, Ausschreibungsunterlagen, Zwischenberichte usw.) sowie die gesamte Projektkorrespondenz müssen in einwandfreiem Deutsch verfasst sein.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Geschäftsbedingungen.
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Folgende Firmen haben Leistungen zum vorliegenden Projekt erbracht und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen:
• Fahrgrund AG, 8500 Frauenfeld (Studie) • ewp AG Zürich, 8005 Zürich (Vorstudie Bushof Stäfa)
Die durch die erwähnten Firmen erarbeiteten massgeblichen Projektunterlagen werden den Submissionsunterlagen beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Firmen endet am 23.08.2021. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss SIMAP Kapitel 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die erwähnten Firmen im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 14 BöB)
4.6 Sonstige Angaben- Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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