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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1202993
17.06.2021|Projekt-ID 216738|Meldungsnummer 1202993|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 17.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern Nationalstrassen Betrieb
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern
Nationalstrassen Betrieb,  zu Hdn. von Daniel Sauser, Industriestrasse 9,  3700  Spiez,  Schweiz,  Telefon:  0332242222,  E-Mail:  daniel.sauser@be.ch,  URL www.be.ch/tba

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Der Kauf erfolgt vorbehältlich der notwendigen Kreditzuteilung des zuständigen Organs des Tiefbauamtes des Kantons Bern.
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Strassenkehrmaschine, Breite 2550 mm, Achsabstand ca. 4300 mm, maximale Höhe 3800 mm, Gesamtgewicht 26 000 Kg

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34144430 - Kehrfahrzeuge

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bucher Municipal AG, Murzlenstrasse 80,  8166  Niederweningen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 628'106.40 mit MWSt.7.7%
Name: von Atzigen AG, Kanalstrasse 18,  6056  Kägiswil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 701'127.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Die Firma von Atzigen AG hat zwei Offerten abgegeben. Die zweite in Höhe von CHF 716743.50 mit MWSt 7.7 %

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.03.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1180941

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.06.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation, auf www.simap.ch, mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Der angefochtene Entscheid und greifbare Beweismittel sind beizulegen.