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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1203225
18.06.2021|Projekt-ID 218455|Meldungsnummer 1203225|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Amt für Hochbauten,  zu Hdn. von Fachstelle Beschaffungswesen, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BAV 22454 Wohnsiedlung Zurlinden (unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Instandhaltungsmassnahmen
BKP 227.1 Äussere Malerarbeiten
Los-Nr 1
Kurze Beschreibung: BKP 227.1 Äussere Malerarbeiten - Los 1 Jalousieläden

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 2271 - Aeussere Malerarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Fritz Herren GmbH, Gfennstrasse 2,  8603  Schwerzenbach,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 222'301.80 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 26.03.2021
Meldungsnummer 1187349

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.06.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.4 Sonstige Angaben

Gemäss Verfügung Nr. 210308 des Vorstehers des Hochbaudepartements

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.