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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1203243
18.06.2021|Projekt-ID 222636|Meldungsnummer 1203243|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Beschaffungsstelle/Organisator: Oberingenieurkreis I,  zu Hdn. von Damian Stoffel, Schorenstrasse 39,  3645  Gwatt (Thun),  Schweiz,  Telefon:  031 636 44 00,  E-Mail:  info.tbaoik1@be.ch,  URL http://www.bvd.be.ch/tba

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Frühwarnsystem Lawinenschutzgalerie Spreitgraben
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Nachtrag für unvorhersehbare zusätzliche Leistungen zu einem bestehenden Auftrag

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Geotest AG, Bernstrasse 165,  3052  Zollikofen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 184'469.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Auftraggeber vergibt einen neuen Auftrag, der sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im freihändigen Verfahren vergeben worden ist. Die Fortführung der bereits erbrachten Leistungen müssen dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.06.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen