Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.06.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Verkehr BAV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Verkehr BAV, Mühlestrasse 6,
3063
Ittigen,
Schweiz,
E-Mail:
finanzierung@bav.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Durchführung von stichprobenartigen Kontrollen bei den Betreiberinnen von Eisenbahninfrastrukturen (Fahrbahn)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Unabhängige, stichprobenartige und risikobasierte Kontrolle der Qualität der Unterhaltsarbeiten bei den Betreiberinnen von Eisenbahninfrastrukturen: Erstellen eines Programms aufgrund der Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen. Durchführen der vom BAV ausgewählten Stichproben. Bewertung hinsichtlich Konformität mit den Vorschriften und Zweckmässigkeit. Aufzeigen von Schwachstellen. Verbesserungsvorschläge.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: KPZ Fahrbahn AG, Stationsstrasse 54,
8833
Samstagern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 222'119.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Kompetenzzentrum Fahrbahn AG, deren Offerte in den Punkten Qualifikation der Schlüsselpersonen, Auftragsverständnis und Zweckmässigkeit der Organisation am besten abschneidet.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.12.2020
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1161263
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.06.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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