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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1203433
21.06.2021|Projekt-ID 211374|Meldungsnummer 1203433|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Verkehr BAV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Verkehr BAV, Mühlestrasse 6,  3063  Ittigen,  Schweiz,  E-Mail:  finanzierung@bav.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Durchführung von stichprobenartigen Kontrollen bei den Betreiberinnen von Eisenbahninfrastrukturen (Fahrbahn)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Unabhängige, stichprobenartige und risikobasierte Kontrolle der Qualität der Unterhaltsarbeiten bei den Betreiberinnen von Eisenbahninfrastrukturen: Erstellen eines Programms aufgrund der Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen. Durchführen der vom BAV ausgewählten Stichproben. Bewertung hinsichtlich Konformität mit den Vorschriften und Zweckmässigkeit. Aufzeigen von Schwachstellen. Verbesserungsvorschläge.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: KPZ Fahrbahn AG, Stationsstrasse 54,  8833  Samstagern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 222'119.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Kompetenzzentrum Fahrbahn AG, deren Offerte in den Punkten Qualifikation der Schlüsselpersonen, Auftragsverständnis und Zweckmässigkeit der Organisation am besten abschneidet.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.12.2020
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer 1161263

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.06.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.