Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
24.06.2021 Publikationsdatum Simap: 24.06.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Beschaffung Kantonsspital Baselland,
zu Hdn. von
Empfang/Direktion, Mühlemattstrasse 26,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
ksbl.zek@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 24, 25 Wärmeerzeugung Zentralwäscherei Liestal
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Zentralwäscherei Liestal bezieht derzeit für Ihre Prozesse Heisswasser und Dampf über ein lokales Fernwärmenetz. Diese Versorgung wird eingestellt.
Die Dampferzeugung erfolgt neu über eine eigene Anlage in der Technikzentrale der Zentralwäscherei. Die best. Wassererwärmer müssen ersetzt werden (sind zurzeit am Heisswassernetz angeschlossen).
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 09320000 - Dampf, Warmwasser und zugehörige Produkte, | | 09322000 - Dampf, | | 44163140 - Dampf- und Wasserleitungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Alltech Installationen AG, Hofackerstrasse 40B,
4132
Muttenz,
Deutschland
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 731'814.61
bis 932'855.90
mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an den Bieter mit dem bestem Preis-/Leistungsverhältnis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.04.2021
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1189391
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.06.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diesen Vergabeentscheid innert 10 Tagen, von der Zustellung an
gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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