Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.06.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Verkehr BAV
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Verkehr BAV, Mühlestrasse 6,
3063
Ittigen,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung@bav.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Administrative und fachliche Unterstützung für die Entwicklung der Nationalen Dateninfrastruktur Mobilität (NaDIM)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Beschaffung für ein Stabsbüro im Sinne administrativer und fachlicher Unterstützung für die Umsetzung des Vertrags Systemführerschaft Kundeninformation zwischen dem BAV und der SBB und die Begleitung der Überführung der multimodalen Elemente unter SKI+ in die NaDIM, bzw. MDA der Bundes.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 75000000 - Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: AWK Group AG, Leutschenbachstrasse 45,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 435'825.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund der hohen Qualität des Angebots, der guten Referenzen des Unternehmens und der Fachkompetenz und Berufserfahrungen der Schlüsselpersonen, sowie des attraktiven Preises liegt das Angebot von AWK im ersten Rang.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.03.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1185423
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.06.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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