Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 09.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Süd 120043/160082 2 TG + 1 TG PV BSA FB4, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Süd 120043/160082 2 TG + 1 TG PV BSA FB4, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 26.07.2021
- Bemerkungen: Bemerkungen: Fragen sind in deutscher, Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 06.08.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 26.07.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 10.09.2021 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Für vorbefasste Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.
einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen. Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag - 16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2). Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 15.09.2021, Ort:
Bundesamt für Strassen ASTRA, 4800 Zofingen, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- EP Erhaltungsprojekt GST bestehende Röhre (1TG)
N2 Secondo tubo Gottardo FB4
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 160082 / 120043
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Gegenstand des vorliegenden Mandats sind Projektierungsphase, die Ausschreibungsphase und die Realisierungsphase bis Inbetriebnahme, inkl. örtliche Bauleitung, für den Fachbereich 4 (Signalisation) der Röhre Nord und der Röhre Süd des Gotthardstrassentunnels und der Galleria di Airolo und den Vorzonen Nord und Süd (Wassen – Stalvedro).
Die Koordination und Begleitung der Integration der Steuerung Signalisation (Seite Anlage) in das übergeordnete Leitsystem des gesamten Projektperimeters (Wassen – Stalvedro) sind ebenfalls Bestandsteil des vorliegenden Mandats. Für den detaillierten Leistungsbeschrieb: siehe Ausschreibungsunterlagen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- ASTRA Zofingen und Bellinzona, Airolo/TI, Göschenen/UR, Baubüro
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 132 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: Qualität des Anbieters: Qualifikation der Schlüsselpersonen bezgl. der Anforderungen im Projekt;
Gewichtung 40% unterteilt in:
ZK1.1: Projektleiter (20%)
ZK1.1.1: Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung; Gewichtung 10%)
ZK1.1.2: Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt; Gewichtung 10%)
ZK1.2: Projektleiter Stellvertreter (10%)
ZK1.2.1: Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung; Gewichtung 5%)
ZK1.2.2: Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt; Gewichtung 5%)
ZK1.3: Örtlicher Bauleiter FB4 (10%)
ZK1.3.1: Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung; Gewichtung 5%)
ZK1.3.2: Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt; Gewichtung 5%)
Als Schlüsselpersonen gelten Projektleiter, Projektleiter Stellvertreter, örtlicher Bauleiter FB4.
ZK2: Qualität des Angebots:
Gewichtung 35% unterteilt in:
ZK2.1 Aufgaben und Risikoanalyse, 15%
ZK2.2 Vorgehensvorschlag (inkl. Nachhaltigkeitsanalyse vom wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkt), 15%
ZK2.3 Projektorganisation, 5%
ZK3: PREIS;
Gewichtung 25% Bereinigte Angebotssumme
Erläuterungen:
Preisbewertung Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig.
Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.01.2022 und Ende 31.12.2032
- Bemerkungen: keine
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 8 der vorgesehenen Vertragsurkunde
3.3 Zahlungsbedingungen- 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmer werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit EK3: Referenz der Schlüsselpersonen EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen EK5: Leistungsanteil Unterakkordant
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EIGNUNGSKRITERIUM 1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Referenzobjekt der Firma bzw. der federführenden Firma über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt. Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt: a) Fachbereiche Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) mit mindestens folgenden Fachbereichen: FB4 (Signalisation) b) Aufgabe Projektverfasser BSA für die Phase Projektierung (32) bis Inbetriebsetzung (53) c) Neubau oder Sanierung von einer Signalisationsanlage eines 2-röhrigen Tunnels mit mehreren technischen Zentralen (mindestens 3) im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen inklusive Vorzonen. d) Investitionsvolumen (BSA-Bausumme der Referenz ≥ CHF 3 Mio. exklusive Tief- und Stahlbau) e) Die Referenz darf nicht älter als 10 Jahre sein. f) Projekt abgeschlossen Kann der Nachweis über die verlangten Phasen gemäss Punkt b) oder das Investitionsvolumen gemäss Punkt d) nicht mit einer Referenz erbracht werden, kann maximal eine zweite Referenz ergänzend beigebracht werden. Auch in dieser zweiten Referenz muss die Anforderungen c) und e) ebenfalls erfüllt sein.
EIGNUNGSKRITERIUM 2 ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Angabe zum Jahresumsatz: Der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahren 2019 und 2020 muss mindestens dem 2-fachen durchschnittlichen Jahresumsatz des vom Anbieter eingereichten Angebotes entsprechen. Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Angebotseingabe zu liefernden Nachweisen: E2.1Aktueller Auszug aus dem Handelsregister E2.2Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister E2.3Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV E2.4Aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV E2.5Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters beziehungsweise der Arbeitsgemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
EIGNUNGSKRITERIUM 3 QUALITIFATION DES PROJEKTLEITERS E3.1 Referenzen Referenzobjekt des Projektleiters über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt. Als vergleichbar für den Projektleiter gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt: a) Fachbereiche BSA mit mindestens folgenden Fachbereichen: FB4 (Signalisation) b) Aufgabe Projektleiter BSA für die Phase Projektierung (32) bis Inbetriebsetzung (53) c) Neubau oder Sanierung von einer Signalisationsanlage eines 2-röhrigen Tunnels mit mehreren technischen Zentralen (mindestens 3) in Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen inklusive Vorzonen. d) Investitionsvolumen (BSA-Bausumme der Referenz ≥ CHF 3 Mio. exklusive Tief- und Stahlbau) e) Die Referenz darf nicht älter als 10 Jahre sein. f) Projekt abgeschlossen Kann der Nachweis über die verlangten Phasen gemäss Punkt b) oder das Investitionsvolumen gemäss Punkt d) nicht mit einer Referenz erbracht werden, kann maximal eine zweite Referenz ergänzend beigebracht werden. In dieser zweiten Referenz muss die Anforderungen c) und e) ebenfalls erfüllt sein. E3.2 Sprachkenntnisse Der Projektleiter hat Deutsch als Muttersprache respektive C2 gemäss gemeinsamem europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) und für die italienische Sprache muss mindestens ein B2-Niveau gemäss CEFR nachgewiesen werden. Falls der Projektleiter für die italienische Sprache kein B2-Zertifikat hat, muss der Projektleiter Stv. für diese Sprache mindestens ein B2-Zertifikat haben. Der Auftraggeber behält sich vor im Rahmen der Offertenauswertung die Sprachkenntnisse zu verifizieren. E3.3 Ausbildung Abschluss als Dipl. Ing. ETH/FH oder gleichwertig in Bereich Elektrotechnik / Informatik.
EIGNUNGSKRITERIUM 4 VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN E4.1Nachweis der Verfügbarkeit für das Projekt der bezeichneten Schlüsselperson während drei Jahren. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung aufgrund von weiteren Aufgaben und Projekten. Schlüsselpersonen sind: Projektleiter Mindestverfügbarkeit des PL: 50% für die ganze Dauer von 2022 -2024.
EIGNUNGSKRITERIUM 5 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT E5.1Nachweis, dass maximal 50% der Leistungen durch Subunternehmer erbracht wird.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 09.07.2021
bis
10.09.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Ausschluss:
- Ingegneria Crugnola Sagl, Tenero - Bachofner & Partner AG, Zürich sowie mit diesen juristisch und/oder persönlich eng verbundene / verbundenen Unternehmen sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. Folgende Unternehmen haben ein Expertenmandat im Rahmen des 2TG-Projekts und sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen: - Riess Ingenieur GmbH, Zürich - eyeBq engineering & consulting AG, Zürich - Electrosuisse, Fehraltorf
Folgende Unternehmen haben ein Spezialistenmandat im Rahmen des 2TG-Projekts oder des EP 1TG-Projekts und sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen: - Rudolf Keller & Partner Verkehrsingenieure AG, Muttenz - Rapp AG, Basel Folgende Unternehmen haben ein BHU-Mandat im Rahmen des 2TG-Projekts oder des EP 1TG-Projekts und sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen: - Bänziger Partner AG, Zürich - F. Preisig AG, Zürich - EBP Schweiz AG, Zürich - Filippini & Partner Ingegneria SA, Biasca - Neuenschwander Consulting Engineers SA, Bellinzona Vorbefassung: Nachfolgende Firmen haben das DP 11 BSA Phase 1 und weitere Detailprojekte erarbeitet und sind unter den nachfolgenden Bedingungen zum Verfahren zugelassen: - IM Ingegneria Maggia - Lombardi SA Ingegneri consulenti - Basler & Hofmann AG - AFRY Schweiz AG Die wichtigsten durch diese Firmen erarbeiteten Projektunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die weiteren Projektunterlagen, welche in den Ausschreibungsunterlagen aufgelistet sind, können beim ASTRA nach Voranmeldung (siehe Ziffer 1.1) bis zum Ablauf der Fragerunde eingesehen werden. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch eine der vorgenannten Firmen oder Bietergemeinschaft, an der diese Firma beteiligt ist, ENDET AM 31.08.2021. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die obengenannten Firmen im Verfahren als Anbieter zugelassen (Art. 14BöB).
4.6 Sonstige Angaben- 1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 3. Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und italienischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. 4. Die Beschaffungen der verschiedenen Mandate des vorliegenden Projektes erfolgen teilweise parallel und zeitgleich und teilweise seriell. Eine einzelne Firma, Teile von ihr, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachgesellschaft, Beteiligungen von ihr oder Eigentümer von ihr, können Zuschlagsempfängerin von mehreren Mandaten sein, wobei eine Vielzahl von Kombinationen ausgeschlossen ist (siehe Ziffer 4.5 des Dokumentes «03_Pflichtenheft»). Der Anbieter mit seinem Angebot eine Mandatspräferenz angeben, falls er oder Teile von ihm ein Angebot für mehrere nicht miteinander kombinierbare Mandate abgeben. Liegt eine Firma als Einzelanbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft nach der Auswertung bei mehreren nicht miteinander kombinierbaren Mandaten (siehe Ziffer 4.5 des Dokumentes «03_Pflichtenheft») an erster Stelle, fällt der Auftraggeber unter Berücksichtigung der angegebenen Präferenz den Entscheid, für welches Mandat die betroffenen Anbieter respektive Bietergemeinschaften den Zuschlag erhalten. 5. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung 6. Der Zuschlag erfolgt für die Phasen Detailprojekt bis und mit Inbetriebnahme/Abschluss. Mit der Vertragsunterzeichnung wird jedoch nur die Erarbeitung der Phasen Detailprojekt und Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag freigegeben. Weitere Phasen werden Schritt für Schritt durch schriftliche Anzeige des Auftraggebers freigegeben. 7. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen in den Ausschreibungsunterlagen hat die deutsche Fassung Vorrang.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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