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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1203789
21.06.2021|Projekt-ID 218524|Meldungsnummer 1203789|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  21.06.2021
Publikationsdatum Simap: 21.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: IBB Energie AG
Beschaffungsstelle/Organisator: IBB Energie AG,  zu Hdn. von Roman Zbinden, Gaswerkstrasse 5,  5200  Brugg,  Schweiz,  Telefon:  056 460 28 45,  Fax:  056 460 28 01,  E-Mail:  roman.zbinden@ibbrugg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Reservoir Mühleweiher mit Erschliessungsleitungen Submission Tiefbau- und Baumeisterarbeiten
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Tiefbau- und Hochbauarbeiten zur Erstellung eines neuen Trinkwasserreservoirs mit Erschliessungsleitungen. Leitungsbau im Steilhang, Baugrube mit Nagelwand, Böschungssicherung mit bewehrter Erde

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen,
45232154 - Bau von Hochbehältern für Trinkwasser

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ERNE AG Bauunternehmung, Baslerstrasse 5,  5080  Laufenburg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'270'049.70 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Einreichung des wirtschaftlich günstigsten Angebots

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 23.03.2021
Meldungsnummer 1187633

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.06.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere
Vorstadt 40, 5000 Aarau, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel
einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist
beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.