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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1204479
25.06.2021|Projekt-ID 217064|Meldungsnummer 1204479|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilier
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilier, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  marianne.zuercher@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Payerne/VD - Flugplatz – Neubau Halle 2 und Halle 3
Gegenstand und Umfang des Auftrags: 
Bau zweier Truppeneinsatz-Hallen für den Pikettdienst Safety und den Truppenlufttransport.
Gesamtvolumen SIA 129'932 m3 / Geschossflächen SIA 14'650 m2.
Arbeiten an Netzanschlüssen, Rohrleitungen und Isolierungen, Zu- und Ableitungen, sanitären Anlagen und Apparaten, spezielle Sanitäranlagen, Drucklufterzeugung.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 155 - Sanitärleitungen,
25 - Sanitäranlagen,
35 - Sanitäranlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Vergères Energies & Services SA, Champs de Croix 2,  1955  St-Pierre-de-Clages,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'197'816.45 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 26.02.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1182143

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 18.06.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.