Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 28.06.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest
Filiale Estavayer-le-Lac
Beschaffungsstelle/Organisator: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac,
zu Hdn. von
Gestion des projets, Place de la Gare 7,
1470
Estavayer-le-Lac,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 87 11,
Fax:
-,
E-Mail:
marchespublics.estavayer@astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest
Filiale Estavayer-le-Lac,
zu Hdn. von
N01.06 190037 - BSA GHGW Vengeron-Nyon - Lot 11 Energie et coffret de terrain (ID 7300), Place de la Gare 7,
1470
Estavayer-le-Lac,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 87 11,
Fax:
-,
E-Mail:
marchespublics.estavayer@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 19.07.2021
- Bemerkungen: Die Fragen müssen in deutscher, französischer, italienischer Sprache auf anonymer Art im Forum Simap (www.simap.ch) der entsprechenden Ausschreibung gestellt werden. Die Antworten werden ausschliesslich über diese Plattform bis zum 26.07.2021 beantwortet. Das Herunterladen der Antworten liegt unter der Verantwortung des Anbieters. Es wird keine Warnung gesendet. Fragen die nach der Eingabefrist eingereicht werden, werden nicht beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 24.08.2021 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf einem USB Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertenunterlagen».
Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.2, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingegangen. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertenöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 27.08.2021, Bemerkungen:
Das Datum der Offertenöffnung ist provisorisch. Die Offertenöffnung ist nicht öffentlich. Die Anbieter erhalten ein anonymisiertes Offertenöffnungsprotokoll der Angebote.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N01.06 190037 - BSA GHGW Vengeron-Nyon - Lot 11 Energie et coffret de terrain (ID 7300)
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- N01.06 190037
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45231400 - Bauarbeiten für Starkstromleitungen, | | 32400000 - Netzwerke, | | 31700000 - Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Realisierung eines Geschwindigkeitskontrollsystem GHGW auf der N01 zwischen dem Autobahnkreuz Vengeron (PK15) und dem Anschluss Nyon (PK36). Ziel des Projektes ist die Installation von 34 neuen Signalisationswinkelmasten, die alle ~1,5km verteilt sind. Ausrüstung: 2 Signale (Geschwindigkeit und Gefahr), 1 Kamera, 2 Verkehrsauswertungseinheiten (1 pro Fahrspur, 2-3 Geschwindigkeits-/Zähl-Sensoren), 1 Querschnittskabine (Stromversorgung, Gerätesteuerung und Anschluss an das RCOM-Netz), 1 IP-Netz auf LWL für die Anbindung an das AS/SVL-System, 1 AS/SVL-System (VKE; Verkehrsanomalien; Geschwindigkeitsanpassung; Gefahrenmeldungen).
Das Los 11 umfasst: die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 34 bestückten Querschnittskabinen, einschliesslich der Installation der Stromkabel, die mit dem nächstgelegenen Verteilerpunkt verbunden sind, sowie die Erdung der Kabinen.
2.7 Ort der Ausführung- Die Leistungen sind auf dem Territorium der Filiale F1 des ASTRA in Estavayer-le-Lac auszuführen. In Falle dieses Projektes präziser auf der Nationalstrasse N01 zwischen dem Autobahnkreuz Le Vengeron und der Ausfahrt Gland, in den Kantonen GE und VD.
Die Sitzungen finden in der Filiale F1 des ASTRA statt oder nach Bedarf im Perimeter der F1.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 22.11.2021, Ende: 31.12.2022
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Die Anfangs- und Enddaten sind provisorisch. Eine Vertragsverlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Siehe Punkt 4.6 « Sonstige Angaben » der SIMAP-Publikation
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: - Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
- Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig - Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewertung aus.
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Ende Redaktion RPH Definitiv: 28.03.2022
Beginn Montage vor Ort: 29.06.2022 Ende provisorische Tests vor Ort (SAT): 28.09.2022 Abgabe der finalen Dokumentation (DaW): 12.12.2022 Schlussabnahme: 14.12.2022
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen/Pflichtenheft
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 der Vertragsurkunde.
3.3 Zahlungsbedingungen- Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 45 Tage
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Einheitspreise der Baustelleneinrichtungen: Die Angebote müssen derart erstellt werden, dass die Kosten den entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis zugeordnet sind. Der Transfer von in den Einheitspreisen enthaltenen Kosten ist untersagt, insbesondere zwischen Positionen des Leistungsverzeichnisses und den Baustelleninstallationen. Angebote die unerlaubten Kostenelemente enthalten, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt "keine" bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
Als untergeordnete Arbeiten werden Arbeiten von weniger als 10'000 CHF (vgl. SIA 118, Artikel 87, Absatz 4) bezeichnet. Diese werden systematische in Regie ausgeführt. Es werden keine zusätzlichen Angebote akzeptiert. Zusätzliche Arbeiten, die den Betrag von 10'000 CHF übersteigen, werden gemäss den Bestimmungen der SIA 118/2013 (insbesondere Artikel 44 und 87) qualifiziert und können in Regie oder in einer Zusatzofferte behandelt werden.
3.5 Bietergemeinschaft- Unter folgenden Bedingungen zugelassen:
- Die Bietergemeinschaft ist unter einer einfachen Gesellschaft eingegangen. - Die Bietergemeinschaft zeigt auf, welches Mitglied das Projekt leitet, wer die technische Verantwortung und die finanzielle Führung übernimmt. - Die Bietergemeinschaft erwähnt die Mitwirkung in % von jedem Mitglied. Die Subunternehmer werden in dieser Aufteilung nicht berücksichtigt. - Kein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kann weder im Angebot noch während der Ausführung der Leistungen als Subunternehmer in Betracht gezogen werden. - Nach der Abgabe des Angebots kann die Aufteilung der Mitglieder nicht mehr angepasst werden. - Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Das nicht respektieren der erwähnten Bedingungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch den Subunternehmer 30%.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Eine umfassende Liste der Subunternehmer muss zwingend beigelegt werden.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die nachfolgende Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
Technische Fähigkeiten Wirtschaftliche und finanzielle Fähigkeiten Schlüsselpersonen
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann. Der Anbieter muss als Beweis die Liste der Angebotsunterlagen benutzen.
Q1 TECHNISCHE FÄHIGKEITEN
Q1.1 Referenzen des Anbieters
Ein bereits realisiertes Referenzobjekt mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Zusätzlich mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen und Name des Bauherrn. Für die realisierten Arbeiten in einem Konsortium muss die Firma den prozentualen Anteil seiner Gesamtarbeit angeben. Das Unternehmen erwähnt die Arbeiten, die sie als Subunternehmen realisiert. Diese Informationen müssen in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sein.
Q1.2 Subunternehmer
Maximum 30% der Leistungen können durch den Subunternehmer erbracht werden.
Q2 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE FÄHIGKEITEN
Q2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
Q2.2 Einzureichende Dokumente
Dokumente die mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden müssen: - Selbstdeklaration des Anbieters (unterschrieben) - Handelsregisterauszug des Anbieters, allenfalls für alle Mitglieder der Partnergesellschaft. Für Firmen die ihren Hauptsitz im Ausland haben, gleichwertige Bescheinigungen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Monate sein (Stichdatum: Abgabe des Angebots)
Q2.3 Einzureichende Dokumente nach Offerteingabe
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise: - Bescheinigung des Konkursamtes als Beweis, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet - Auszug des Betreibungsamtes (nicht älter als 3 Monate nach Einreichung des Angebotes) - Letzter Bericht der Revisionsstelle - Nachweis der Zahlungen von AHV, IV, EO, ALV, IV sowie SUVA und ESTV - Nachweis der Zahlungen an die Pensionskasse (BVG) - Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung
Q3 SCHLÜSSELPERSONEN
Q3.1 Referenz der Schlüsselperson
Ein bereits realisiertes Referenzobjekt mit vergleichbarer Komplexität der Schlüsselperson (*) mit den Angaben des Zeitraums, der Globalkosten, der erbrachten Leistungen und mit Angaben des auskunftsberechtigten Bauherrn.
(*) Als Schlüsselperson gilt die Person, welche die Funktion des Projektleiters wahrnimmt (mit Projektleiter ist die Person gemeint, die das Projekt leitet und für alle administrativen, vertraglichen, personalwirtschaftlichen, usw. Leistungen verantwortlich ist. In der Regel ist ihr ein Bauführer unterstellt).
Q3.2 Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser oder gleich als die erforderliche Verfügbarkeit während der Dauer des Projekts ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Auslastung innerhalb der Firma und in übrigen Projekten.
(*) Als Schlüsselperson gilt die Person, welche die Funktion des Projektleiters wahrnimmt (mit Projektleiter ist die Person gemeint, die das Projekt leitet und für alle administrativen, vertraglichen, personalwirtschaftlichen, usw. Leistungen verantwortlich ist. In der Regel ist ihr ein Bauführer unterstellt).
Q3.3 Sprachliche Anforderungen
Die Schlüsselperson (*) muss mindestens folgende Französisch-Kenntnisse besitzen: B2
Das oben genannte Niveau fällt unter den gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, der vom Europarat veröffentlicht wurde. Der Antragsteller muss dem Lebenslauf ein Zertifikat oder einen Nachweis über das geforderte Niveau oder ein Äquivalent beifügen oder eine ausreichende Erklärung abgeben, um das erreichte Niveau zu rechtfertigen.
(*) Als Schlüsselperson gilt die Person, welche die Funktion des Projektleiters wahrnimmt (mit Projektleiter ist die Person gemeint, die das Projekt leitet und für alle administrativen, vertraglichen, personalwirtschaftlichen, usw. Leistungen verantwortlich ist. In der Regel ist ihr ein Bauführer unterstellt).
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Französisch
- Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.
Falls es Abweichungen zwischen der SIMAP-Publikation und/oder den Dokumenten der Ausschreibungsunterlagen auf Französisch und einer anderen Sprache gibt, sind die Französischen Veröffentlichungen massgebend.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 28.06.2021
bis
24.08.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Französisch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Eine Begehung vor Ort ist nicht vorgesehen.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.6 Sonstige Angaben- 1) Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
C1 MITTEL ZUR SICHERUNG DER QUALITÄT DER BAUTEN [35%]
Beweiselemente:
- Organigramm - Risikoanalyse - Lebenslauf und Diplome der Schlüsselpersonen
Beurteilungselemente:
Organigramm - Richtigkeit und Angemessenheit der Organisation
Risikoanalyse: - Richtigkeit des Risikos zur Realisierung des Projektes - Vorschlagen von adäquaten Massnahmen zur Beseitung oder Reduzierung der Risiken der Verantwortlichen
Schlüsselpersonen: - Vorgesehene führende Person und Projektleiter im Organigramm des Anbieters: - Aus- und Weiterbildung in Bezug auf die vom Projekt betroffenen Bereiche. - Erfahrung: Anzahl der Erfahrungsjahre im betroffenen Bereich, Angemessenheit des Referenzobjekts mit dem Markt, ausgeübten Funktionen für die Referenzobjekte. Qualität der erbrachten Leistungen für diese Referenzobjekte.
Für alle Beweise: - Klarheit der Dokumente
C2 QUALITÄT UND AUSFÜHRUNG DER AUSRÜSTUNG [35%]
Beweiselemente:
1) Technischer Bericht: - Mandatsanalyse (Verständnis der Arbeit, Identifikation der kritischen Punkte - Vorgeschlagene technische Lösung - Ausführungsplanung (Bauprogramm, Interventionsstrategie, Identifikation der kritischen Punkte zur Termineinhaltung) - Messtechnik
2) Qualität der Ausrüstungen - Technische Datenblätter aller zu liefernden Elementen
Bewertungselemente:
- Verständnis Herausforderungen und Einschränkungen des Projektes - Qualität und Angemessenheit der vorgeschlagenen Lösung für die Ausführung des Auftrages - Qualität der entwickelten Methoden, Angemessenheit für die Märkte, Definition der zu liefernden Ergebnissen - Strategie der vorgeschlagenen Arbeiten, um den Betrieb der NS jederzeit zu gewährleisten - Einhaltung von Terminen, Optimierung und Plausibilität des Bauprogramms - Qualität der Erklärung der Messtechnik - Leistung, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit des Materials - Identifikation und Management der technischen und menschlichen Schnittstellen
C3 PREIS [30%]
Beweiselemente:
- Preisliste, Kostenvoranschlag
Beurteilungselemente:
Der für die Bewertung berücksichtigte Preis ist der Angebotsbetrag mit Rabatt, ohne Skonto und ohne Mehrwertsteuer, nach Kontrolle durch den Vertreter des Bauherrn und Korrektur von Rechenfehlern.
Die Preisbewertung wird nach der folgenden Methode durchgeführt: Die maximale Punktzahl (5) erhält das revidierte Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote, deren Preis höher als 50 % über dem niedrigsten Angebot liegt, werden mit 0 bewertet, dazwischen ist die Bewertung linear und berücksichtigt Hundertstel.
Bewertung anderen Zuschlagskriterien als den Preis: 0 Nicht beurteilbar /==/ keine Angabe 1 Unvollständig /==/ ungenügende, unvollständige Angaben 2 Nicht ausreichend /==/ Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 Gut, normal /==/ den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 Sehr gut /==/ Überschreitung der Anforderungen der Ausschreibung 5 Ausgezeichnet /==/ Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung. Die Maximalpunktzahl ist: 5 (höchste Note) x 100 = 500 Punkte.
2) Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3) Bezug der Unterlagen Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin (24.08.2021) für die Einreichung der Angebote bezogen werden.
4) Vorbehalt Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie der Verfügbarkeit der Kredite.
5) Ausschluss, Vorbefassung Die folgende Liste der Unternehmungen, die einen juristischen oder sonstigen engen wirtschaftlichen Zusammenhang haben, sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. • IM Maggia Engineering SA, 6600 Locarno • Solfor SA, 1242 Satigny • Boess Engineering AG, 3600 Thun • Boss et partenaires SA, 2000 Neuchâtel • rs ingénieurs SA, 1805 Jongny • Ecoscan SA, 1004 Lausanne • Lombardi SA Ingegneri Consulenti, 6512 Giubiasco • BG Ingénieurs Conseils SA, 1001 Lausanne • Thomas Jundt Ingénieurs Civils SA, 1227 Carouge GE
6) Berichtigung der Angebote Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Angebote unter strikter Berücksichtigung der Bedingungen gemäss Artikel 39 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu berichtigen (SR 172.056.1 – BöB).
7) Bewertung der Angebote Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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