Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1204947
28.06.2021|Projekt-ID 220677|Meldungsnummer 1204947|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 28.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Süd, N02 120043/160082 PV BSA FB3, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

120043/160082 Secondo tubo (2TG) und Erhaltungsplanung (EP 1TG) PV BSA FB3 (2TG, 1TG und Galleria di Airolo) inkl. öBL

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Gegenstand des vorliegenden Mandats sind Projektierungsphase, die Ausschreibungsphase und die Realisierungsphase bis Inbetriebnahme, inkl. örtliche Bauleitung, für den Fachbereich 3 (Lüftungsanlage) der Röhre Nord und der Röhre Süd des Gotthardstrassentunnels und der Galleria di Airolo.
Die Koordination und Begleitung der Integration der Lüftungsanlage (Seite Anlage) in das übergeordnete Leitsystem des gesamten Projektperimeters (Wassen – Stalvedro) sind ebenfalls Bestandsteil des vorliegenden Mandats.
Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Ausschreibungsunterlagen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

160082 / 120043

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   07.06.2021
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1195901

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Berichtigung

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   3.8 Geforderte Nachweise
Anstatt :   EIGNUNGSKRITERIUM 3
QUALIFIKATION DER SCHLÜSSELPERSONEN
E.3.1 QUALITIFATION DES PROJEKTLEITERS
Alt:
E3.1.3 Ausbildung - Abschluss als Dipl. Ing. ETH/FH oder gleichwertig in Bereich Elektrotechnik / Informa-tik.
Muss es heissen :   Neu
E3.1.3 Ausbildung - Abschluss als Dipl. Ing. ETH/FH oder gleichwertig in Bereich Elektrotechnik / Informatik / Maschineningenieurwissenschaft oder gleichwertige Ausbildung.

4.2 zu berichtigende Daten

Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

Bisher: 24.06.2021
Neu: 15.07.2021

Frist für die Einreichung des Angebotes

Bisher: 06.08.2021 23:59
Neu: 27.08.2021 23:59

Datum der Offertöffnung

Bisher: 11.08.2021
Neu: 02.09.2021

Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab

Bisher: 07.06.2021 bis 06.08.2021
Neu: 07.06.2021 bis 27.08.2021

4.4 Sonstige Angaben

Frist für die Offerteingabe für vorbefasste Firmen: Neu: 17.08.2021

Die Fragen werden bis am 26.07.2021 beantwortet.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.