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29.07.2021|Projekt-ID 223178|Meldungsnummer 1205489|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 29.07.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Süd, N02, EP Amsteg-Göschenen, Los 7.1, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,  zu Hdn. von Projektmanagement Süd, N02, EP Amsteg-Göschenen, Los 7.1, Brühlstrasse 3,  4800  Zofingen,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 75 11,  Fax:  +41 58 482 75 90,  E-Mail:  beschaffung.zofingen@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

30.08.2021
Bemerkungen: Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 03.09.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 30.08.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 21.09.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und zwei in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung
vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

28.09.2021, Ort:  Bundesamt für Strassen ASTRA, 4800 Zofingen, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

N02/48; EP Amsteg-Göschenen / Los 7.1, Kabelanlage, Energie, Beleuchtung, Signalisation

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

080362

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45300000 - Bauinstallationsarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

-Lieferung, Einzug und Aufschalten von Energiekabeln unterschiedlicher Dimensionen und Art
-Lieferung, Einzug und Aufschalten von Kommunikationskabeln unterschiedlicher Dimensionen und Art
-Lieferung und Montage einer neuen Beleuchtungsanlage für zwei Galerien inkl. Trasse und Schaltgerätekombinationen
-Lieferung und Montage von Fluchtwegsignalisation
-Div. Provisorien und Rückbauten

2.7 Ort der Ausführung

Schweiz (CH) – 4800 Zofingen (AG) – Flüelen, Amsteg, Wassen, Göschenen

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

36 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: 
ZK1: ORGANISATION:  Gewichtung 30% 
unterteilt in: 
1.1 Organigramm und Organisation des Anbieters 10%; 
1.2 Schlüsselpersonen 20%; 
Als Schlüsselpersonen gelten Projektleiter (5%), Bauleiter (15%) 
ZK2: QUALITAET AUSRUESTUNGEN UND AUSFUERUNGEN:  Gewichtung 30% 
unterteilt in: 
2.1 Bauprogramm, Auftragsanalyse und Vorgehensvorschlag 15%; 
2.2 Qualität der Ausrüstung 15%; 
ZK3: PREIS;  Gewichtung 40% 
Bereinigte Angebotssumme 
Erläuterungen:  Preisbewertung
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen. Die Amtsvariante ist in jedem Falle vollständig einzureichen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.01.2022 und Ende 31.12.2025

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen um Pflichtenheft.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde

3.3 Zahlungsbedingungen

45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.

Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 70% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: ERFAHRUNG/-REFERENZ DES ANBIETERS
EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK3: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
EK4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT.
EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EIGNUNGSKRITERIUM 1
TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Referenzobjekt der Firma bzw. der federführenden Firma über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.

Als vergleichbar gilt eine
abgeschlossene Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Fachbereiche Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) mit mindestens folgenden Fachbereichen: FB2 (Beleuchtung inkl. Kabelanlage)
b) Neubau oder Sanierung von einer Beleuchtungsanlage eines 2-röhrigen Tunnels (>500m) im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen.
c) Investitionsvolumen
Gesamtbausumme ≥ CHF 1 Mio.)
d) Die Referenz darf nicht älter als 8 Jahre sein.
e) Projekt abgeschlossen

EIGNUNGSKRITERIUM 2
ORGANISATORISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Angabe zum Jahresumsatz: Der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahren 2018 und 2020 muss mindestens dem 2-fachen durchschnittlichen Jahresumsatz des vom Anbieter eingereichten Angebotes entsprechen.
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Angebotseingabe
zu liefernden Nachweisen:
E2.1 Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
E2.2 Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
E2.3 Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
E2.4 Aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV
E2.5 Gültige
Versicherungsnachweise des Anbieters beziehungsweise der Arbeitsgemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung

Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate

EIGNUNGSKRITERIUM 3
E.3.1 QUALITIFATION DES BAULEITERS
E3.1.1 Referenzen
Referenzobjekt des Bauleiters über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.
Als vergleichbar für den Bauleiter gilt eine Referenz in gleicher Funktion, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Fachbereiche BSA mit mindestens folgenden Fachbereichen: FB2 (Beleuchtung inkl. Kabelanlage)
b) Neubau oder Sanierung von einer Beleuchtungsanlage eines 2-röhrigen Tunnels (>500m) im Kontext der Nationalstrassen oder Hochleistungstrassen.
c) Investitionsvolumen (Gesamtbausumme ≥ CHF 0,5 Mio.)
d) Die Referenz darf nicht älter als 8 Jahre sein
e) Projekt abgeschlossen

EIGNUNGSKRITERIUM 4
VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
E4.1 Nachweis der Verfügbarkeit für das Projekt der bezeichneten Schlüsselperson während 2 Jahren. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung aufgrund von weiteren Aufgaben und Projekten.

Schlüsselpersonen sind:
Bauleiter

Mindestverfügbarkeit des Bauleiters entspricht dem Bedarf der
Auftragsanalyse.

EIGNUNGSKRITERIUM 5
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT
E5.1 Nachweis, dass maximal 70% der Leistungen durch Subunternehmer erbracht wird

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 29.07.2021  bis  21.09.2021
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: keine

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

4.3 Begehungen

Es ist keine Begehung vorgesehen.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Ausschluss: keine
Vorbefassung: keine
Für alle Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4.

4.6 Sonstige Angaben

1. Vorbehalten bleiben die Umsetzungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

4. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.

5. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.

6. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.

7. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB (für Bauleistungen) sowie Art. XV, lit. G, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.