Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 14.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Justiz
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffungen@bj.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 06.08.2021
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 27.08.2021, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das vollständige Angebot ist bis spätestens 27.08.2021 in 1-facher Ausführung (in Papierform) an die aufgeführte Adresse zuzustellen.
a)Bei Abgabe an der Loge des BJ (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BJ zu erfolgen. b)Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe bei der Anbieterin.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an die Anbieterin zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 06.09.2021
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Sicherheits- und Logendienst
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79710000 - Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten, | | 79992000 - Empfangsdienste |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Dienstleistungen umfassen die Überwachung und Kontrolle des Eingangsbereiches des Gebäudes, Sofortmassnahmen bei Notfällen, die Öffnung und Schliessung des Gebäudes, die Betreuung der Alarmsysteme, den Empfang von Besuchern. Der weitaus überwiegende Teil der Leistungen betrifft die Sicherheit des Gebäudes.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Bundesamt für Justiz
Bundesrain 20 3003 Bern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2022, Ende: 31.12.2029
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Grundauftrag: 01.01.2022 bis 31.12.2026
Option 1: 01.01.2027 bis 31.12.2028 Option 2: 01.01.2029 bis 31.12.2029
Der Grundauftrag kann nach Ablauf der Laufzeit zwei Mal (Option 1 / Option 2) jeweils um höchstens zwei Jahre beziehungsweise ein Jahr verlängert werden. Der Entscheid erfolgt dabei spätestens ein halbes Jahr vor dem Ablauf des Vertrags. Bei einer allfälligen Vertragsverlängerung gilt es: Bis das maximale Kostendach erreicht ist, sind seitens Anbieterin dieselben Leistungen zu erbringen, wie im Grundauftrag definiert wurde.
2.10 Zuschlagskriterien- Erfahrung
Gewichtung 24%
Ausbildung Berufslehre
Gewichtung 12% Ausbildung im Sicherheitsdienst
Gewichtung 12% Ausbildung Nothilfe und Wiederbelebung-CPR (Herz/Lunge-Reanimation)
Gewichtung 6% Englische Sprachkenntnisse
Gewichtung 3% Italienische Sprachkenntnisse
Gewichtung 3% Schulungs- und Weiterbildungskonzept
Gewichtung 5% Qualitätsmanagement
Gewichtung 5% Preis
Gewichtung 30%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.01.2022 und Ende 31.12.2029
- Bemerkungen: Grundauftrag: 01.01.2022 bis 31.12.2026
Option 1: 01.01.2027 bis 31.12.2028 Option 2: 01.01.2029 bis 31.12.2029
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Sie sind nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- Sie sind nicht zugelassen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch, Französisch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 240 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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