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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1205779
30.06.2021|Projekt-ID 223214|Meldungsnummer 1205779|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 30.06.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: PSI Paul Scherrer Institut
Beschaffungsstelle/Organisator: PSI Paul Scherrer Institut, vertreten durch Sektion Immobilien,  zu Hdn. von Verena Siegenthaler OVGA/201, Forschungsstrasse 111,  5232  Villigen-PSI,  Schweiz,  Telefon:  056 310 39 33,  E-Mail:  verena.siegenthaler@psi.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

OBBA Ersatz Neubau, BKP 214

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Der Ersatzneubau Bürogebäude OBBA wird in modularer Bauweise erstellt. Das Gebäude wird anstelle
eines Provisoriums gebaut und wird den Standort für die nächsten 10 - 15 Jahre prägen. Das Projekt erhält eine repräsentative Holzfassade erhalten und soll durch die modulare Bauweise als Referenzprojekt für künftige, nachhaltige Projekte am PSI dienen. Das Dach wird mit einer intensiv begrünten und begehbaren Dachterrasse ausgestattet. Das zweigeschossige Bürogebäude kann optional mit einem Zwischengeschoss realisiert werden.
Hierfür ist - gegenüber der zweigeschossigen Variante - mit einem aussenstehenden Lift zu planen.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

30720316

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 214 - Montagebau in Holz

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   29.06.2021
im Publikationsorgan :   Simap
Meldungsnummer 1205653

3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf

Sonstige Information

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   1.4 Spezifische Fristen und Formvorschriften
Anstatt :   Im Begleitschreiben steht die Eingabefrist 12. Juli 2021.
Muss es heissen :   Eingabefrist für Offerten ist der 13. August 2021, 12:00 Uhr

4.2 zu berichtigende Daten

Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

Bisher: 30.07.2021
Neu: 30.06.2021

Frist für die Einreichung des Angebotes

Bisher: 13.08.2021 12:00
Neu: 13.08.2021 12:00

Datum der Offertöffnung

Bisher: 16.08.2021 14:00
Neu: 16.08.2021 14:00

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Bisher: 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Neu: 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung

Gültigkeit des Angebotes

Bisher: 6 Monate
Neu: 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab

Bisher: 29.06.2021
Neu: 29.06.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.