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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1206189
13.07.2021|Projekt-ID 223352|Meldungsnummer 1206189|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 13.07.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA - Generalsekretariat GS-EDA - Präsenz Schweiz PRS
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Generalsekretariat GS-EDA
Präsenz Schweiz - PRS, Bundesgasse 32,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  alexandre.edelmann@eda.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Noël au Sommet - Partnerschaft zwischen dem BHV und dem EDA vom 10. November bis 31. Dezember 2021, BHV, Paris

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [11] Unternehmensberatung und zugehörige Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79416000 - Öffentlichkeitsarbeit

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: BHV Marais, 52 rue de Rivoli,  75004  Paris,  Frankreich
Preis (Gesamtpreis):  CHF 490'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das BHV, ein Pariser Warenhaus, trat an das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) heran, um eine Partnerschaft während der Weihnachtsfeiern 2021 vorzuschlagen. Nach der Analyse des Dossiers gab Präsenz Schweiz (PRS) eine positive Stellungnahme zur Entwicklung des Projekts ab, da sie das bedeutende Kommunikationspotenzial in einem für die Schweiz wichtigen Land (Nähe, Exportmarkt, Entwicklungspotenzial für Unternehmen) sah. Der Auftrag des PRS zur Förderung des Images der Schweiz im Ausland stützt sich auf die gesetzlichen Grundlagen (RS 194.1 und RS 194.11), auf die Aussenpolitische Strategie 2020-23 und auf die Internationale Kommunikationsstrategie 2021-24 des Bundesrates.

Die besondere Situation der BHV macht es erforderlich, dass das Projekt einvernehmlich durchgeführt wird. Aufgrund seiner Bedeutung in der Pariser Handels- und Imagelandschaft, gegenüber dem Hôtel de Ville und am Rande des Marais Quartier, genießt dieses Kaufhaus eine sehr hohe Sichtbarkeit, mit einem Publikum, das dem Zielpublikum für die Schweiz für eine solche Aktion entspricht (potentielle Kunden von Schweizer Produkten, Verordner, Medien). Vergleichbare Wettbewerber in der Pariser Hauptstadt sind rar gesät, und derzeit hat keiner ein ähnliches "Gastland"-Konzept während der Urlaubssaison entwickelt, mit Sichtbarkeitsservices und eigenen Flächen innerhalb und außerhalb des Geschäfts, weshalb eine freihändige Vergabe gemäss Artikel 21 Abs. 2 Bst. c BöB vorgenommen wird. Darüber hinaus setzt sich die Kundschaft des BHV hauptsächlich aus einem Pariser und französischen Publikum zusammen, das sich in einem hochwertigen Segment bewegt.

Die Schweizer Botschaft in Frankreich und die Hauptpartner des EDA für diese Aktion, Schweiz Tourismus und Switzerland Global Enterprise, sind in ihren jeweiligen Bereichen davon überzeugt, dass diese Partnerschaft einem Bedürfnis entspricht, indem sie am Ende der Gesundheitskrise eine einzigartige Gelegenheit bietet, das Image der Schweiz im Zentrum von Paris zu fördern.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.06.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.