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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1206197
01.07.2021|Projekt-ID 223054|Meldungsnummer 1206197|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 01.07.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Affoltern am Albis
Beschaffungsstelle/Organisator: Abteilung Immobilien,  zu Hdn. von Ingeborg Stengl, Marktplatz 1,  8910  Affoltern am Albis,  Schweiz,  Telefon:  044 762 56 31,  E-Mail:  ingeborg.stengl@stadtaffoltern.ch,  URL www.stadtaffoltern.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.4 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Generalplanersubmission Neubauten Breiten

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Generalplanerleistungen (Projektierung, Ausschreibung und Realisierung) für Vierfach-Kindergarten, Schülerhort für 30 Kinder und Büros (Schulverwaltung und Schulleitung)

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

5200.5040.0128

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Baukostenplannummer (BKP): 29 - Honorare

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   25.06.2021

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   4.6 Sonstige Angaben
Anstatt :   -
Muss es heissen :   Weil das PDF "Generalplanernachweis" nicht als Formular ausfüllbar ist, wird der identische Text als Word-Datei zur Verfügung gestellt.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.