Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse R+S
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Kompetenzbereich Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Übersetzungsdienstleistungen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Aufgrund überdurchschnittlichen Abrufen von Übersetzungsdienstleistungen und des revidierten Beschaffungsrechts stieg der Bedarf an Übersetzungen derart stark an, dass die vertraglich definierten Kostendächer der aufgeführten Lieferanten (Los 1: Inter Translations SA, Deutsch – Französisch, Los 2: Versions Originales Sàrl, Deutsch – Französich, Los 3: Apostroph Luzern AG, Deutsch – Französisch, Los 4: Apostroph Luzern AG, Deutsch – Italienisch, Los 5: Apostroph Bern AG, Deutsch – Englisch ) nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit resp. bis zum Zuschlag der neuen WTO – Ausschreibung ausreichen werden. Deshalb ist eine frühzeitige Erhöhung der Kostendächer notwendig.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79530000 - Übersetzungsdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Los 1
Name: Inter-Translations SA, Pavillonweg 14,
3012
Bern,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 646'200.00 mit MWSt.7.7%
- Hinweis: Los 2
Name: Versions Originales Sàrl, Rue des Brévards 17,
2000
Neuchâtel,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'604'730.00 mit MWSt.7.7%
- Hinweis: Los 3 und 4
Name: Apostroph Luzern AG, Töpferstrasse 5,
6004
Luzern,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'077'000.00 mit MWSt.7.7%
- Hinweis: Los 5
Name: Apostroph Bern AG, Amthausgasse 18,
3011
Bern,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 861'600.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund überdurchschnittlichen Abrufen von Übersetzungsdienstleistungen und des revidierten Beschaffungsrechts, stieg der Bedarf an Übersetzungen derart stark an, dass die vertraglich definierten Kostendächer der aufgeführten Lieferanten nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit resp. bis zum Zuschlag der neuen WTO – Ausschreibung ausreichen werden. Deshalb ist eine frühzeitige Erhöhung der Kostendächer notwendig.
BöB Art 21 Abs.2 lit.e
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.07.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
|