Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 05.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Saanen
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Saanen,
zu Hdn. von
Philipp Recker, Schönriedstrasse 8,
3792
Saanen,
Schweiz,
E-Mail:
philipp.recker@saanen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ingenieurarbeiten ARA Saanen
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Holinger AG, Kasthoferstrasse 23,
3006
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 780'825.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: In Anwendung von Art. 7 Abs. 3, lit. f ÖBV wird die Absicht publiziert, den Dienstleistungsauftrag für die Ingenieurarbeiten für die Sanierung und Erweiterung des Faulraumes der ARA Saanen freihändig an die Holinger AG, Bern, zu vergeben. Die Holinger AG verfügt über grosse und jahrelange Vorkenntnisse des Projektes resp. der Anlage. Mit der Vergabe an die genannte Firma sind Kontinuität und Qualitätssicherung der Dienstleistung gegeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.07.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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