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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1206285
05.07.2021|Projekt-ID 223371|Meldungsnummer 1206285|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.07.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Saanen
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Saanen,  zu Hdn. von Philipp Recker, Schönriedstrasse 8,  3792  Saanen,  Schweiz,  E-Mail:  philipp.recker@saanen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ingenieurarbeiten ARA Saanen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Holinger AG, Kasthoferstrasse 23,  3006  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 780'825.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: In Anwendung von Art. 7 Abs. 3, lit. f ÖBV wird die Absicht publiziert, den Dienstleistungsauftrag für die Ingenieurarbeiten für die Sanierung und Erweiterung des Faulraumes der ARA Saanen freihändig an die Holinger AG, Bern, zu vergeben. Die Holinger AG verfügt über grosse und jahrelange Vorkenntnisse des Projektes resp. der Anlage. Mit der Vergabe an die genannte Firma sind Kontinuität und Qualitätssicherung der Dienstleistung gegeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 01.07.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.