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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1206723
19.07.2021|Projekt-ID 223469|Meldungsnummer 1206723|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 19.07.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Verkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Verkehr,  zu Hdn. von Projekt Technisches Kontrollpersonal für BK Güterzüge, Stab Sicherheit, Mühlestrasse 6,  3063  Ittigen,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung@bav.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Verkehr BAV, Projekt Technisches Kontrollpersonal für BK Güterzüge, Stab Sicherheit, Mühlestrasse 6,  3063  Ittigen,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung@bav.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

02.08.2021
Bemerkungen: Fragen können anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieterinnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 30.08.2021

1.5 Datum der Offertöffnung:

01.09.2021

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Personalverleih Technisches Kontrollpersonal für Betriebskontrollen Güterzüge BAV

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

Projekt ID-223469

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79620000 - Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das BAV führt als Aufsichtsbehörde gestützt auf die Eisenbahngesetzgebung und gestützt auf die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Schweizerischen Schienennetz Betriebskontrollen und Audits durch. Bei diesen Tätigkeiten werden technisch-betriebliche Kontrollen an Güterwagen bzw. Güterzügen durchgeführt. Es handelt sich dabei um hoheitliche Tätigkeiten gestützt auf Art. 10 und 12 des Eisenbahngesetzes (EBG; SR 742.101) in Verbindung mit Art. 9 der Eisenbahnverordnung (EBV; SR 742.141.1). Um diese Kontrollen mit aktuellem technischem Praxiswissen und in grösstmöglicher Flexibilität und Effektivität durchführen zu können, sehen wir vor, für diese Kontrolltätigkeit externe Experten (technische Kontrolleure / Wagenmeister / Visiteure) in einem Kontrollteam unter der Leitung des BAV einzusetzen.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Einsatzgebiet im der ganzen Schweiz und im grenznahen Ausland

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.01.2022, Ende: 31.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.01.2022 und Ende 31.12.2023

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.5 Bietergemeinschaft

nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

nicht zugelassen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.3 Begehungen

Keine

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.