Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,
zu Hdn. von
Bernhard Burgener, Bleichemattstrasse 31,
5000
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 580 34 35,
E-Mail:
bernhard.burgener@swissgrid.ch,
URL
www.swissgrid.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Verbesserung des OT Grundschutzes an proprietären Substation-Automation-Systemen (SAS)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Machbarkeitsanalyse und fix vorgegebene Härtungsmassnahmen an bestehenden proprietären Substation-Automation-Systemen (SAS). Optional gezielte Verbesserung des OT Grundschutzes am bestehenden SAS
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31210000 - Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen, | | 42961000 - Steuerungs- und Kontrollsystem |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ABB Power Grids Switzerland AG, Bruggerstrasse 79,
5400
Baden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 683'610.00 ohne MWSt. Bemerkung: Verbesserung des OT Grundschutzes in einem Unterwerk mit einem bestehenden SAS von ABB aus dem Jahre 2013. Machbarkeitsanalyse und fix vorgegebene Härtungsmassnahmen am bestehenden SAS CHF 332’340.-- Optional gezielte Verbesserung des OT Grundschutzes am bestehenden SAS CHF 351'270.--
- Name: Siemens Schweiz AG, Freilagerstrasse 40,
8047
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 410'793.00 ohne MWSt. Bemerkung: Verbesserung des OT Grundschutzes in einem Unterwerk mit einem bestehenden SAS von Siemens aus dem Jahre 2018. Machbarkeitsanalyse und fix vorgegebene Härtungsmassnahmen am bestehenden SAS CHF 265'138.-- Optional gezielte Verbesserung des OT Grundschutzes am bestehenden SAS CHF 145'655.—
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.07.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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