Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Ittigen
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Ittigen,
zu Hdn. von
Peter Gerber, Rain 7,
3063
Ittigen,
Schweiz,
Telefon:
031 925 22 45,
Fax:
031 925 22 99,
E-Mail:
peter.gerber@ittigen.ch,
URL
www.ittigen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ittigen, Ersatzbeschaffung Strassenkehrmaschine
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Ersatzbeschaffung einer elektrisch betriebenen Strassenkehrmaschine
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34921100 - Straßenkehrmaschinen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bucher Municipal AG, Murzlenstrasse 80,
8166
Niederweningen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 251'972.35 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss ÖBV Art. 7 Abs. 3 Bst. d darf das freihändige Verfahren angewendet werden, wenn die Beschaffung auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse so dringlich, dass kein offenes, selektives oder Einladungsverfahren durchgeführt werden kann. Art. 7 Abs. 3 ÖBV regelt Ausnahmefälle, bei denen in Abweichung von den massgebenden Schwellenwerten, das freihändige Verfahren anstelle des offenen resp. selektiven Verfahrens Anwendung findet. Eine solche Ausnahme liegt hier vor: Der Zustand der vorhandenen Strassenkehrmaschine hat sich in den letzten Wochen dermassen verschlechtert, dass eine Ersatzbeschaffung noch vor dem nächsten Winter unumgänglich ist. Der Auftraggeber beabsichtigt, dass der Ersatz mit einer elektrisch betriebenen Strassenkehrmaschine des gleichen Typs und der gleichen Lieferfirma erfolgen soll. Die Voraussetzungen nach Art. 7 Abs. 3 Bst. d sind demnach erfüllt, mithin wird der vorliegende Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 28.06.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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