Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Wasserverbund Region Bern AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Wasserverbund Region Bern AG, Lindenauweg 10, Postfach,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 370 12 60,
E-Mail:
submission@wvrb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- P8117 Pumpwerk Wehrliau Erneuerung
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71330000 - Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: INGE Wehrliau, pAdr. Bührer + Dällenbach Ingenieure AG, Höchhusweg 6,
3612
Steffisburg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 650'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Für die Aufrechterhaltung der Versorgungsicherheit in der Region Bern sind wesentliche übergeordnete terminliche Abhängigkeiten zu berücksichtigen. Die im Rahmen freihändiger Submission gewählte Ingenieurgemeinschaft gewährleistet für die Erneuerung die sicherste Lösung. Die bevorstehenden Erneuerungsarbeiten unterliegen hoher Dringlichkeit und erlauben keine zusätzliche Verzögerung.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 01.07.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen nach der Publikation schriftlich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
|