Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Axpo Grid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Axpo Grid AG,
zu Hdn. von
Markus Koch, Parkstrasse 23,
5401
Baden,
Schweiz,
Telefon:
+41 56 200 31 11,
E-Mail:
beschaffung.ee@axpo.com,
URL
www.axpo.com
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rahmenvertrag Herstellung und Lieferung von Kombiwandler 110kV in Gas-Ausführung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen folgende Hauptarbeiten: Herstellung und Lieferung von 2 verschiedenen Kombiwandlertypen 110kV mit einem Gesamtbedarf von ca. 72 Stk. während 2 Kalenderjahren (1. Lieferung Januar 2022).
Die ausgeschriebene Leistung wird anhand eines Rahmenvertrages an einen Anbieter vergeben. Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 3 Jahre. Die Parteien können eine Verlängerung um bis zu 2 Jahre schrift-lich vereinbaren.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31173000 - Messwandler |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Siemens Energy AG, Freilagerstrasse 40,
8047
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 713'367.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 20.05.2021
Meldungsnummer
1198075
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.07.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen die vorliegende Verfügung kann innert 10 Tagen seit ERöffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Ob. Vorstadt 40, 5000 Aarau schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Personen oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation un vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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