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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1207483
09.07.2021|Projekt-ID 223660|Meldungsnummer 1207483|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 09.07.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen, Abteilung Strassennetze
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abt. Strassennetze, Bereich SSI,  zu Hdn. von Revision der Richtlinie ASTRA 12004, Kapitel 6 Entwässerung und 7 Werkleitungen, Pulverstrasse 13,  3063  Ittigen,  Schweiz,  Telefon:  +41584671602,  E-Mail:  ausschreibung-netze@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Dienstleistungen für die Revision der Kap. 6 Entwässerung und 7 Werkleitungen der ASTRA Richtlinie 12004 Konstruktive Einzelheiten von Brücken

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Equi Bridges AG, Spundistrasse 23,  7000  Chur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 147'832.95 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Inkl. MWST und Nebenkosten

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot des Zuschlagsempfängers wurde qualitativ am besten beurteilt und mit Berücksichtigung des Preises wirtschaftlich am günstigsten.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.05.2021

4.4 Sonstige Angaben

4 Anbieter eingeladen

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.