Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: zb Zentralbahn AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur, Projekte,
zu Hdn. von
Matthias Hugenschmidt, Bahnhofsstrasse 23,
6362
Stansstad,
Schweiz,
E-Mail:
matthias.hugenschmidt@zentralbahn.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Totalumbau Aaredelta, Baumeister und Gleisbau
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Für die Realisierung des Totalumbaus Aaredelta auf der Strecke Brienzwiler-Brienz km 54.080 – 57.470 sucht die zb Zentralbahn AG im offenen Verfahren einen Unternehmer. Die Ausführung erfolgt in zwei Etappen, die Etappe 1 wird im Frühjahr 2022 umgesetzt und die Etappe 2 im Herbst 2024.
Hauptmengen Etappe 1 (Jahr 2022): •Unter- und Oberbauerneuerung: 1'500 m •Entwässerungsleitungen: 1'500 m •Kabelschächte: 10 Stk. •Neubau Kunstbauten (Stützmauern und 1 Brückentrog): 850 m3
Hauptmengen Etappe 2 (Jahr 2024): •Unter- und Oberbauerneuerung: 2'000 m •Entwässerungsleitungen: 400 m •Niveaukanäle: 2'000 m •Kabelschächte: 20 Stk. •Ribbert Ökogitter: 1'900 m
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 45234116 - Gleisbauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ghelma AG Baubetriebe, Liechtenenstrasse 10,
3860
Meiringen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 8'779'394.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Angebot mit der höchsten Punktezahl
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 06.04.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1190061
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.07.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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