Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: zb Zentralbahn AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur, Projekte,
zu Hdn. von
Matthias Hugenschmidt, Bahnhofsstrasse 23,
6362
Stansstad,
Schweiz,
E-Mail:
matthias.hugenschmidt@zentralbahn.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sturzverbau Brünig Süd, Baumeister
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Brünig-Linie der Zentralbahn (Linie Nr. 470, km 40.500 - 44.500) ist seit jeher Stein- und Blockschlag sowie Felsstürzen ausgesetzt.
Mittels einer detaillierten Gefahrenanalyse wurden insgesamt 51 Gefahrenquellen identifiziert, beschrieben, hinsichtlich Gefährdung für die Zentralbahn beurteilt und ein entsprechendes Massnahmenpaket erarbeitet. Das vorgeschlagene Massnahmenpaket enthält technische Massnahmen auf insgesamt 11 Streckenabschnitten (mit 23 Liefergebieten), u.a. sind diverse Steinschlagschutznetze vorgesehen. Weiter sind waldbauliche und organisatorische (Felsräumung) Massnahmen sowie die Überprüfung des bestehenden Überwachungskonzeptes vorgesehen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Gasser Felstechnik AG, Walchistrasse 30,
6078
Lungern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'883'333.52 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Angebot mit der höchsten Punktezahl
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.04.2021
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1192203
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.07.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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