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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1208045
10.08.2021|Projekt-ID 223856|Meldungsnummer 1208045|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.08.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe, Sektion Siedlungsabfälle, Worblentalstrasse 68, Ittigen, CH-3003 Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe, Sektion Siedlungsabfälle,  zu Hdn. von Isabel Junker, Sektionschefin, Worblentalstrasse 68, Ittigen,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 482 01 95,  Fax:  +41 58 463 03 69,  E-Mail:  isabel.junker@bafu.admin.ch,  URL www.bafu.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erhebung, Verwaltung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien.
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Erhebung, Verwaltung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90700000 - Dienstleistungen im Umweltschutz

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ATAG Wirtschaftsorganisationen AG, Eigerplatz 2,  3007  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'295'558.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Grundauftrag 01.01.2022 - 31.12.2024, CHF 2'471'668.50 (exkl. MWST) / Option 01.01.2025 - 31.12.2025, CHF 823'889.50 (exkl. MWST)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma ATAG Wirtschaftsorganisationen AG (AWO), da nur sie effizient die Entwicklung der neuen EDV-Lösung begleiten und bis zum Abschluss dieser Arbeiten weiterhin das Hauptmandat betreuen kann. Nur die AWO verfügt momentan über die notwendigen Vorkenntnisse betreffend VEG-System und der dieser Arbeit zugrundeliegenden EDV-Lösung. Eine Trennung der beiden Aufgaben wäre nicht sinnvoll, ineffizient und würde zusätzliche Kosten generieren.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.07.2021

4.4 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.