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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1208069
16.07.2021|Projekt-ID 217753|Meldungsnummer 1208069|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.07.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur Departement Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Bau
Tiefbauamt, Pionierstrasse 7,  8403  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0)52 267 54 72,  E-Mail:  tiefbauamt@win.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Rümikerstrasse; Bushaltestellen Stäffelistrasse und Hegi Im Gern
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Das Tiefbauamt saniert die Bushaltestellen "Stäffelistrasse" und "Hegi Im Gern" an der Rümikerstrasse in Winterthur. Die Anlegekanten werden baulich auf einen künftigen Einsatz von Doppelgelenkbussen ausgelegt. Sie werden mit Randsteinen Typ "Züri-Bord" mit einem Anschlag von 22 cm Höhe ausgeführt. Sie ermöglichen den autonomen Zugang zum ÖV für gehbehinderten Personen. Aufgrund der zu erwartenden Fahrplandichte werden die Haltestellen als Betonplatten mit einer Dicke von 22 cm ausgeführt.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233120 - Straßenbauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hüppi AG, Technoramastrasse 10,  8404  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 537'423.00 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 12.03.2021
Meldungsnummer 1184833

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.06.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.