Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur
Departement Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Bau Tiefbauamt, Pionierstrasse 7,
8403
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)52 267 54 72,
E-Mail:
tiefbauamt@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rümikerstrasse; Bushaltestellen Stäffelistrasse und Hegi Im Gern
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das Tiefbauamt saniert die Bushaltestellen "Stäffelistrasse" und "Hegi Im Gern" an der Rümikerstrasse in Winterthur. Die Anlegekanten werden baulich auf einen künftigen Einsatz von Doppelgelenkbussen ausgelegt. Sie werden mit Randsteinen Typ "Züri-Bord" mit einem Anschlag von 22 cm Höhe ausgeführt. Sie ermöglichen den autonomen Zugang zum ÖV für gehbehinderten Personen. Aufgrund der zu erwartenden Fahrplandichte werden die Haltestellen als Betonplatten mit einer Dicke von 22 cm ausgeführt.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45233120 - Straßenbauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Hüppi AG, Technoramastrasse 10,
8404
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 537'423.00 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.03.2021
Meldungsnummer
1184833
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.06.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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