Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BERNMOBIL
Beschaffungsstelle/Organisator: BERNMOBIL Städtische Verkehrsbetriebe Bern, Eigerplatz 3,
3000
Bern 14,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung@bernmobil.ch,
URL
www.bernmobil.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erweiterung Tramdepot Bolligenstrasse - BKP 214 Montagearbeiten in Holz
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
BERNMOBIL beabsichtigt für die Erweiterung des Tramdepots an der Bolligenstrasse 58 die Montagearbeiten in Holz zu beschaffen. Details zum Beschaffungsgegenstand sind dem Werkvertrag mit seinen Anhängen zu entnehmen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45422100 - Holzarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 214 - Montagebau in Holz |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 111 - Regiearbeiten,
| | 113 - Baustelleneinrichtung,
| | 332 - Elementbau in Holz,
| | 363 - Geneigte Dächer: Unterkonstruktionen und Deckungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: ARGE HTD II Tramdepot, c/o
Name: KÜHNI AG, Emmentalstrasse 102,
3435
Ramsei,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'132'315.70 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die ARGE HDT II Tramdepot hat gesamthaft, gemäss den publizierten Zuschlagskriterien, die höchste Wertung erzielt.
Das Angebot entspricht den Anforderungen und enthält alle verlangten Beilagen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 22.01.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1175577
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.07.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen die Verfügung kann innert 10 Tagen, seit Eröffnung mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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