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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1209009
16.07.2021|Projekt-ID 224097|Meldungsnummer 1209009|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.07.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich
ScopeM,  zu Hdn. von Dr. Gabor Csucs, Otto-​Stern-Weg 3,  8093  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  publictender@ethz.ch,  URL www.ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Mikroskope für Screening (2 Stück)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Mikroskope ZEISS Celldiscoverer 7 für Screening passend zu bestehenden Geräten im Wet-Lab mit kundenspezifischer Anpassung auf die "Micro-Carts" von HighRes Biosolutions

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38510000 - Mikroskope

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Carl Zeiss AG, Feldbachstrasse 81,  8714  Feldbach,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 660'277.71 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlagsempfänger hat als einziger Anbieter die kundenspezifische Anpassung in die bestehenden Systeme in unserem Labor als Gesamtpaket in Kombination mit der hervorragenden Auflösung des Mikroskops und der hohen Flexibilität der Bildgebung angeboten. Es ist deshalb unter Berücksichtigung von Art. 21, Abs. 2, Bst. c, e und f ein freihändiges Verfahren gerechtfertigt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.07.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.