Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
marianne.zuercher@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- ALC-O Aussenstelle Emmen, Instandhaltung, Submissionspaket 1
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Bauten der Aussenstelle Emmen (AMP Rothenburg) vermögen den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht zu werden. Die Gebäude sind trotz regelmässigem Unterhalt sanierungsbedürftig.
-
Beschaffungs-Nr
4
- Kurze Beschreibung: Elektroinstallationen Instandhaltung: Anpassungen an bestehenden Bauten, Ausserbetriebnahmen von Anlagen, Neuinstallationen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45311000 - Installation von Elektroanlagen |
Baukostenplannummer (BKP): | 23 - Elektroanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Elektro Furrer AG, Edisriederstrasse 83,
6072
Sachseln,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'706'478.60 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.01.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1172959
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.07.2021
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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