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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1209069
19.07.2021|Projekt-ID 214547|Meldungsnummer 1209069|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.07.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Immobilien, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  marianne.zuercher@armasuisse.ch,  URL www.armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

ALC-O Aussenstelle Emmen, Instandhaltung, Submissionspaket 1
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Bauten der Aussenstelle Emmen (AMP Rothenburg) vermögen den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht zu werden. Die Gebäude sind trotz regelmässigem Unterhalt sanierungsbedürftig.
Beschaffungs-Nr 4
Kurze Beschreibung: Elektroinstallationen Instandhaltung: Anpassungen an bestehenden Bauten, Ausserbetriebnahmen von Anlagen, Neuinstallationen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45311000 - Installation von Elektroanlagen
Baukostenplannummer (BKP): 23 - Elektroanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Elektro Furrer AG, Edisriederstrasse 83,  6072  Sachseln,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'706'478.60 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 25.01.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1172959

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.07.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.