Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 23.07.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich Informatikdienste, Binzmühlestrasse 130,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
gatt-wto@id.ethz.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 09.08.2021
- Bemerkungen: Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 01.09.2021 Uhrzeit: 16:00
1.5 Datum der Offertöffnung:- 03.09.2021
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Google Reseller 2021
Google Workspace for Education Plus
Google Cloud Platform
Educational Reseller Evaluation
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Um die genannten Produkte intern zur Verfügung stellen und implementieren zu können wird ein Partner mit entsprechender Akkreditierung für den Wiederverkauf von Education Produkten gesucht. Der Partner für Google Workspace for Education Plus und Google Cloud Platform Produkte soll uns für die genannten Produkte Hilfestellung leisten und bei allfälligen Problemen bei der Implementierung, Umsetzung und Betrieb unterstützen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- ETH Zürich, Binzmühlestrasse 130, 8092 Zürich, Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.10.2021, Ende: 31.12.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: 2x um 1 Jahr
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Dienstleistungen
Gewichtung 5 %
Kenntnisse
Gewichtung 5 % Nachhaltigkeit Lieferant/ Hersteller
Gewichtung 10 % Preis
Gewichtung 80 %
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.10.2021 und Ende 31.12.2024
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Akkreditierter Google Education Partner
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage netto
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- bis: 31.12.2021
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 23.07.2021 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.2 Geschäftsbedingungen- AGB für Informatikdienstleistungen des Bundes
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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