Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 23.08.2021
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Schwarzenburg
Beschaffungsstelle/Organisator: Bauverwaltung Schwarzenburg,
zu Hdn. von
Marco Heiniger, Freiburgstrasse 8,
3150
Schwarzenburg,
Schweiz,
Telefon:
031 734 00 50,
E-Mail:
bauverwaltung@schwarzenburg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Betrieb des kommunalen Entsorgungshofs für Siedlungsabfälle
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Liechti AG, Transporte und Entsorgung, Guggisbergstrasse 104,
3150
Schwarzenburg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 484'650.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Preis von CHF 90'000.00 pro Jahr (exkl. MwSt.). Bei einer Vertragsdauer von 5 Jahren resultiert ein Gesamtpreis von CHF 484'650 inkl. MwSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Dienstleistungsauftrag für den Betrieb des kommunalen Entsorgungshofs für Siedlungsabfälle erreicht den Schwellenwert des offenen Verfahrens. Gestützt auf Art. 7, Abs. 3, Bst. c, ÖBV kann auch bei Erreichen des Schwellenwerts des offenen Verfahrens, der Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben werden, wenn aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur eine Anbieterin in Frage kommt, und mithin keine angemessene Alternative besteht.
Die Gemeinde Schwarzenburg bietet heute ihren Einwohner/innen eine bediente Hauptabfallsammelstelle am Standort des Werkhofes Pöschen an. Diese weisst jedoch grössere Mängel in Bezug auf die Sicherheit, resp. die Lagerung der Wertstoffe, die Entwässerung sowie auch aus Platzgründen auf. Ohne entsprechende Anpassungen kann nicht mit einer Verlängerung der Betriebsbewilligung gerechnet werden. Die Sammelstelle Pöschen muss deshalb voraussichtlich per 31.12.2021 geschlossen werden. Deshalb wurden mögliche Alternativen detailliert geprüft und mittels Kriterien bewertet (Bericht Textor Engineering AG vom 31.5.17). Eine Beteiligung der Nachbargemeinden am Betrieb wurde bei allen schriftlich erfragt. Diese fielen leider alle negativ aus. Neben einem gemeindeeigenen Neubau am Standort Brüllen wurden potenzielle, private Betreiber in einer auch durch den Langsamverkehr (Fussgänger, Velo) erreichbaren Distanz (> 1 km) zum Gemeindezentrum evaluiert. Der Gemeinderat und die zuständige Fachkommission sind nach eingehender Prüfung aller Optionen zu Schluss gekommen, dass keine angemessene Alternative zur Vergabe an Liechti AG vorhanden ist. Zusammengefasst aus folgenden Gründen:
•Der Weiterbetrieb der öffentlichen Abfallsammelstelle am jetzigen Standort Pöschen durch den Werkhof ist nur mit erheblichen Investitionen und aus finanziellen Gründen nur mit eingeschränkten Öffnungszeiten möglich. Eine Betriebsbewilligung kann nur mit zusätzlichen Investitionen verlängert werden. Dies gilt sowohl für den Eigenbetrieb als auch für eine allfällige Auslagerung an einen privaten Betreiber am Standort Pöschen.
•Detailabklärungen für einen neuen Entsorgungshof der Gemeinde am Standort Brüllen Süd zeigten auf, dass sowohl die Bau- wie die Betriebskosten unverhältnismässig hoch wären.
•Es gibt keine weiteren Anbieter, welche in erreichbarer Nähe zum Dorfzentrum einen Entsorgungshof zur Verfügung stellen könnten. Mögliche nächstliegende Alternativen liegen weit weg vom Dorfzentrum Schwarzenburg oder haben kein Interesse. Zudem ist es auch aus zeitlichen Gründen wichtig, dass der Ersatz der Sammelstelle Pöschen rasch erfolgen kann, denn die Bewilligung für den provisorischen Weiterbetrieb der bestehenden Abfallsammelstelle wurde vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) nur noch bis spätestens 31.12.2021 in Aussicht gestellt.
•Aus Gründen der einfachen Erreichbarkeit und damit auch aus ökologischen Gründen ist eine grosse Distanz zum Entsorgungszentrum für die Bevölkerung nicht zumutbar.
•Die Firma Liechti AG verfügt heute als einziger Anbieter der Dienstleistungen über ein zonenkonformes Betriebsareal und die technischen Anlagen in erreichbarer Nähe und die Erfahrung für den Betrieb eines Entsorgungshofes.
Fazit / Entscheid: Aufgrund der technischen Besonderheit des Auftrags ist einzig die freihändige Vergabe an die Liechti AG gestützt auf Art. 7, Abs. 3, Bst. c, ÖBV möglich. Es besteht keine angemessene Alternative. Die Vergabe an einen Dritten ist in Ermangelung eines für die Bevölkerung zumutbar erreichbaren Standortes und eines adäquaten Anbieters nicht möglich. Zudem ist der Weiterbetrieb des Standortes Pöschen von einer Erneuerung der Betriebsbewilligung abhängig für welche grössere Investitionen in die Sicherheit und Infrastruktur notwendig wären.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.06.2021
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen.
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