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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1210013
05.08.2021|Projekt-ID 217942|Meldungsnummer 1210013|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 05.08.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale est,  zu Hdn. von N13 Belagsanierung Landquart – Maienfeld, PV Trassee + Kunstbauten, Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N13 Belagsanierung Landquart - Maienfeld, Projektverfasser Trassee + Kunstbauten in den Phasen Massnahmenprojekt bis Inbetriebnahme/Abschluss
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Auf dem knapp 6 km langen Abschnitt der N13 zwischen Landquart und den Rheinbrücken Bad Ragaz ist der Belag mehrheitlich in einem schlechten Zustand und muss saniert werden. Zusätzlich sind teilweise auch die Kunstbauten instand zu setzen. Partiell müssen die Leitschranken, die Markierung, die Signalisation, die Zäune und Tore ergänzt oder ersetzt werden.
Der Umfang dieser Ausschreibung betrifft den Projektverfasser für die Phasen Massnahmenprojekt bis Inbetriebnahme/Abschluss, inklusive der örtlichen Bauleitung. Der Gesamtaufwand wird auf 11‘000 Arbeitsstunden abgeschätzt.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: IG Bänziger / Tuffli, c/o
Name: Bänziger Partner AG, Ringstrasse 34,  7000  Chur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'063'605.00 ohne MWSt.
Bemerkung: IG Bänziger / Tuffli, c/o Bänziger Partner AG (Bänziger Partner AG, Chur + Tuffli & Partner AG, Chur)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot ist in seiner Gesamtheit das vorteilhafteste.
Das Angebot des Zuschlagempfängers überzeugt insbesondere durch die guten Schlüsselpersonen sowie die sehr gute und projektspezifische Auftragsanalyse.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 12.03.2021
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1185489

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.08.2021

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.4 Sonstige Angaben

1. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: PREIS GEWICHTUNG 30%.

ZK2: QUALITAET DES ANGEBOTES: GEWICHTUNG 30%, unterteilt in:
2.1 Aufgabeanalyse, Vorgehensvorschlag und QM-Konzept: 20%;
2.2 Nachhaltigkeitsanalyse (vom wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkt) 5%;
2.3 Risikoanalyse: 5%.

ZK3: QUALITAET DES ANBIETERS: GEWICHTUNG 40%, unterteilt in:
3.1 Projektleileiter 13 %
3.1.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 8%;
3.1.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 5%.
3.2 Teilprojektleiter Trasse 10%
3.2.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 6%;
3.2.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 4%.
3.3 Teilprojektleiter / Sachverständiger Kunstbauten 5%
3.3.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 3%;
3.3.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 2%.
3.4 Chefbauleiter 12 %
3.4.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 7%;
3.4.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 5%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.