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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1210101
23.07.2021|Projekt-ID 224365|Meldungsnummer 1210101|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 23.07.2021

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Licht- und Wasserwerk AG Kandersteg
Beschaffungsstelle/Organisator: Licht- und Wasserwerk AG,  zu Hdn. von Reto König, Oeschistrasse 6,  3718  Kandersteg,  Schweiz,  E-Mail:  info@lwk.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erneuerung Wasserkraftwerk Zilfuri
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Planerleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: BKW Energie AG,  3072  Ostermundigen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 990'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der Bergstutzgefahr vom Spitzen Stein wurde das Projekt im Jahr 2020 aufgrund akuter Gefahr unterbrochen. Die Gefahrenlage lässt nun den Bau der Anlage zu. Da die Baubewilligung per Ende 2021 verfällt, wurde im Verwaltungsrat der Bauherrschaft, gemäss ÖBV, Artikel 7, Absatz 3, Ziffer d, entschieden, aufgrund äusserster Dringlichkeit die SIA Phasen 41-53 direkt an das Planerkonsortium BKW, Frutiger und JFB zu vergeben. Der Zuschlagsempfänger hat das Projekt auf Stufe Vorprojekt und Bauprojekt ausgearbeitet und kann dadurch mit ihrem Vorwissen die knappen Termine einhalten.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.06.2021

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei Regierungsstatthalteramt, Postfach 61, 3714 Frutigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.